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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 109 StGB vom 2024

Art. 109 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 109 Verjährung

Die Strafverfolgung und die Strafe verjähren in drei Jahren.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 109 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220578Widerhandlung gegen das kantonale AnwaltsgesetzBeschuldigte; Betreibung; Beschuldigten; Geschädigte; Nötigung; Dossier; Vorinstanz; Gericht; Sinne; Anwaltsmonopol; Höhe; Urteil; Staatsanwalt; Handlung; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Berufung; Verfahren; Vertreter; Anwaltsgesetz; Forderung; Busse; Rezension; Kantons; Widerhandlung; Bundesgericht; ätig
ZHUE210208NichtanhandnahmeVerfahren; Verfügung; Beschwerdegegner; Beschwerdeverfahren; Akten; Statthalteramt; Bülach; Nichtanhandnahme; Entschädigung; Bezirk; Angeschuldigte; Antrag; Frist; Beschwerdeverfahrens; Kammer; Bezirkes; Eingabe; Angeschuldigten; Nichtanhandnahmeverfügung; Verjährung; Auskunft; Daten; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Statthalteramts; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.79-Urteil; Apos; Beschuldigte; Recht; Berufung; Sozialhilfe; Staat; Urteils; Landes; Bezug; Verfahren; Landesverweisung; Leistungen; Beschuldigten; Schweiz; Sozialversicherung; Bezugs; Verteidiger; Berufungsverfahren; Deliktsbetrag; Staats; Betrug; Obergericht; Solothurn; Verfahrens; Vorinstanz; Rechtsmittel
SOSTBER.2021.73-Beschuldigte; Staat; Urteil; Beschuldigten; Täter; Landes; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Geldstrafe; Schweiz; Landesverweisung; Diebstahl; Solothurn; Sonnenbrille; Aufenthalt; Recht; Urteils; Sicherheit; Tagessätze; Person; Diebstahls; Verfahren; Apos; Beruf; Vollzug; Berufung; Zumessung; Recht; ähre
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 49 (6B_646/2016)Art. 97 Abs. 3 StGB, Art. 1 Abs. 2 lit. j und Art. 36 JStG; Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung. Art. 97 Abs. 3 StGB hat entgegen dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 2 lit. j JStG auch im Jugendstrafrecht Gültigkeit. Auch in einem Jugendstrafverfahren tritt die Verjährung nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Art. 36 JStG ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist (E. 1). Verjährung; Recht; Urteil; Jugendstrafrecht; Recht; Verjährungsfrist; Verfahren; Verfahren; E-JStG; Unterbrechung; Fristen; Ruhen; Verjährungsfristen; Erwachsene; Bestimmungen; VE-JStG; Vergewaltigung; Freiheitsstrafe; Gesetzgeber; E-StGB; Nötigung; Gesetzes; Hinweis; Vorentwurf; Kantons; Verfolgungsverjährung; Taten; VE-StGB; Jugendliche
119 Ib 311Art. 129 Abs. 1 BdBSt; Art. 4 BV; Art. 6 EMRK; Hinterziehung der direkten Bundessteuer: Anwendbarkeit der EMRK; Grundsatz ne bis in idem; Verjährung der Strafverfolgung; angemessene Verfahrensdauer; öffentliche Verhandlung; persönliche Anhörung. 1. Das Verfahren wegen Hinterziehung der direkten Bundessteuer (Art. 129 Abs. 1 BdBSt) fällt unter Art. 6 EMRK (E. 2). 2. Grundsatz ne bis in idem: - wenn bereits ein Verfahren wegen Steuerbetrug (Art. 130bis BdBSt) durchgeführt (und eingestellt) worden ist (E. 3b und c); - wenn der Steuerpflichtige bereits wegen Hinterziehung der kantonalen Steuern bestraft worden ist (E. 3d). 3. Enthält Art. 134 BdBSt hinsichtlich der Verjährung der Strafverfolgung für Hinterziehung eine Lücke (E. 4a)? Grundsätze, die beim Fehlen einer ausdrücklichen Regelung heranzuziehen sind (E. 4b, c). 4. Angemessene Verfahrensdauer: - Beginn der Frist (E. 5a). - Angemessene Dauer (E. 5b-d). 5. Öffentliche Verhandlung im Verfahren vor der Rekurskommission. Verzicht des Steuerpflichtigen auf öffentliche Verhandlung? (E. 6b-e). 6. Persönliche (mündliche) Anhörung: - im Verfahren vor der Rekurskommission (E. 7b); - nicht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde, die erstinstanzlich Steuerbussen auszufällen hat (E. 7c). Bundes; Steuer; Verfahren; Bundessteuer; Recht; Recht; Verfahren; Hinterziehung; Urteil; Steuerhinterziehung; BdBSt; Gericht; Gerichtshof; Verfahrens; Série; Verjährung; Hinterziehungsverfahren; Europäische; Entscheid; Steuerbetrug; Rekurskommission; EuGRZ; Gerichtshofes; Steuern; Rechtsprechung; Menschenrechte; Behörde; Öffentlichkeit; önlich