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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 107 StPO vom 2024

Art. 107 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 107 Anspruch auf rechtliches Gehör

1 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör; sie haben namentlich das Recht:

  • a. Akten einzusehen;
  • b. an Verfahrenshandlungen teilzunehmen;
  • c. einen Rechtsbeistand beizuziehen;
  • d. sich zur Sache und zum Verfahren zu äussern;
  • e. Beweisanträge zu stellen.
  • 2 Die Strafbehörden machen rechtsunkundige Parteien auf ihre Rechte aufmerksam.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 107 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSU230017Verletzung der VerkehrsregelnBeschuldigte; Beweis; Vorinstanz; Beschuldigten; Verzweigung; -strasse; Zeuge; Berufung; Fahrzeug; Urteil; -gasse; Verkehr; Sachverhalt; Schrittgeschwindigkeit; Geschwindigkeit; Recht; Lieferwagen; Beweisantrag; Über; Verteidigung; Signal; Stadtrichter; Augenschein; STOP-Signal; Stadtrichteramt; Sinne; Sachverhalts; önnen
    ZHSB230294Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gramm; Berufung; Methamphetamin; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Recht; Schweiz; Landes; Beweis; Landesverweisung; BetmG; Mobiltelefon; Verfahren; Verfahren; Hinweis; Staatsanwalt; Sinne; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Hinweise; Über
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB180009Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. September 2018 (BU180001-L)Akten; Verfahren; Recht; Akteneinsicht; Interesse; Verfahrens; Beschwer; Bezirksgericht; Einsicht; Aufsicht; Verfahren; Beschwerdeführers; Obergericht; Aufsichts; Verfügung; Amtsgeheimnis; Gesuch; Antrag; Entscheid; Rechtsmittel; Gericht; Kantons; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Staatsanwaltschaft; Aufsichtsbeschwerde; Vernichtung; Obergerichts; ängige
    ZHVB140019Aufsichtsbeschwerde gegen die Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Meilen vom 14. November 2014 (BV140020-G)Akten; Beschwerde; Recht; Akteneinsicht; Verfahren; Verfahren; Aufsicht; Gericht; Beschwerdegegner; Aufsichts; Verfahrens; Beschwerdeführers; Interesse; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgericht; Meilen; Rechtsmittel; Akteneinsichtsgesuch; Akten; Gerichte; Urteil; Ausführungen; Gesuch; Obergericht; Einsicht; Gewährung; Zivilverfahren; Einvernahme
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 IV 22 (6B_1320/2020)
    Regeste
    Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4).
    Anklage; Anklagesachverhalt; Gallen; Sachverständige; Kantons; Verletzung; Person; Urteil; Sachverständigen; Beweis; Gehör; Gutachten; Sachbeschädigung; Waffe; Verkehrsregeln; Gutachterfragen; Parteien; Raubes; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Ausweises; Anklagesachverhalte; Tankstellenshop; Zivilforderung
    143 IV 397 (6B_800/2016)Art. 147 Abs. 1 StPO; Verzicht auf das Teilnahmerecht. Der Verzicht des Beschuldigten auf sein Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft kann auch vom Verteidiger erklärt werden. Soweit der bei Einvernahmen anwesende Verteidiger gegen die Abwesenheit des Beschuldigten nicht opponiert und keinen Antrag auf dessen Teilnahme stellt, darf angenommen werden, dieser habe auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Soweit ein gültiger Verzicht vorliegt, verletzt die im Berufungsverfahren erhobene Rüge der Verletzung des Teilnahmerechts den Grundsatz von Treu und Glauben (E. 3.4).
    Regeste b
    Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, Art. 152 Abs. 3 i.V.m. Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO; indirekte Konfrontation. Bei der Wahrung des Konfrontationsrechts sind die Interessen der Verteidigung gegen diejenigen des Opfers abzuwägen. Soweit dem Opfer eine direkte Konfrontation nicht zumutbar ist und der Beschuldigte während der Zeugeneinvernahme den Saal verlassen muss, ist es nicht zwingend, dass die Befragung per Video übertragen wird (E. 5.2).
    Teilnahme; Verteidiger; Einvernahme; Urteil; Teilnahmerecht; Einvernahmen; Person; Vorinstanz; Recht; Staatsanwaltschaft; Konfrontation; Opfer; Befragung; Untersuchung; Verteidigung; Beweise; Beschwerdeführer; Verletzung; Zeugen; Beschwerdeführers; Verfahren; Beweiserhebung; Personen; Ermittlung; Teilnahmerechte; Polizei; Ehefrau; öglich

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-1675/2016AkteneinsichtVerfahren; Verfahren; Akten; Recht; Akteneinsicht; Interesse; Vorinstanz; Bundes; Verfahrens; Verwaltung; Urteil; Verfügung; Einsicht; Aufsichtsverfahren; Verfügungen; Anzeige; Gebühr; Interessen; Parteistellung; Revision; Bundesverwaltungsgericht; Gesuch; BVGer; Öffentlichkeit; ürdige
    A-6334/2014ÖffentlichkeitsprinzipDaten; Verfahren; Datenbekanntgabe; Verfahren; Sanktion; Zweck; Interesse; Bundes; Wettbewerb; Wettbewerbs; Recht; Person; Kartell; Aufgabe; Vergabe; Recht; Interessen; Verfahrens; Akten; Personen; Vorinstanz; Submission; Beschwerdeführerinnen; Informationen; Zwecke; Unternehmen; Einsicht; Kanton

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2022.7, RR.2022.8, RR.2022.9, RR.2022.10, RR.2022.11Honorar; Entschädigung; Verfahren; Apos;; Bundes; Beschwerde; Recht; Stunden; Aufwand; Urteil; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Auslagen; Verteidigung; Kanton; Obergericht; Zeitaufwand; Entscheid; Gehör; Kammer; Verfahren; KAG/BE; Anspruch; Ermessen; Verfahrens; Honorars; Beschluss; Honorarnote; Verfügung; Kantons
    BB.2021.220, BP.2021.82Recht; Verfahren; Akten; Bundes; Blatter; Beschwerdeführer; Person; Beschwerdeführers; Verfahren; Untersuchung; Zahlung; Verfügung; Privatkläger; Verfahrens; Platini; Akteneinsicht; Interesse; Rechte; Rechten; Präsident; Amtsgeheimnis; Eröffnung; Verfahrens; Verletzung; Einsicht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    VestBasler Kommentar zur StPO II2014
    VestBasler Kommentar StPO, JStPO2014