E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 106 ZPO vom 2024

Art. 106 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 106 Verteilungsgrundsätze

1 Die Prozesskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Bei Nichteintreten und bei Klagerückzug gilt die klagende Partei, bei Anerkennung der Klage die beklagte Partei als unterliegend.

2 Hat keine Partei vollständig obsiegt, so werden die Prozesskosten nach dem Ausgang des Verfahrens verteilt.

3 Sind am Prozess mehrere Personen als Haupt- oder Nebenparteien beteiligt, so bestimmt das Gericht ihren Anteil an den Prozesskosten nach Massgabe ihrer Beteiligung. Bei notwendiger Streitgenossenschaft kann es entscheiden, dass sie solidarisch haften. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 106 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV230005VollstreckbarerklärungGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vollstreckbarerklärung; Vollstreckung; Entscheid; Massnahme; Sicherung; Zuständigkeit; Sicherungs; LugÜ-; Exequatur; Beschwer; Sicherungsmassnahme; Gesuchstellerinnen; Schweiz; LugÜ-Hofmann/; Zwang; LugÜ-Hofmann/Kunz; Sicherungsmassnahmen; Zwangs; Urteil; Zwangsvollstreckung; Exequaturverfahren; Massnahmeentscheid; Vorinstanz
ZHRB230027Nachbarrecht (Ausstand)Gericht; Entscheid; Beschluss; Gerichtsschreiber; Verfahren; Erwägung; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Ausstand; Gerichtsschreiberin; Erwägungen; Parteien; Nichtigkeit; Beschwerdeschrift; Gehör; Ausstandsgesuch; Hinweis; Behauptung; Richter; Akten; Beschlusses; Gehörs; Entscheide; Gerichtsbesetzung; Verfügung; Protokoll; Bezirksrichter
Dieser Artikel erzielt 19773 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L)Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Beschluss; Obergericht; Verfahrens; Aufsicht; Verwaltungskommission; Betreibungsamt; Beschwerdeführers; SchKG; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsverweigerung; Gewährung; Anspruch; Rechtspflege; Kantons; Gerichtsgebühr; Geschäft; Armen; Obergerichts
ZHVB190006Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 1. April 2019 (BA190002-L)Aufsicht; Obergericht; Verwaltungskommission; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Begründung; Bezirksgericht; Kommentar; Eingabe; Kantons; Beschluss; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Entscheid; Verfahrens; Oberrichterin; Kommentar-Hauser/Schweri/Lieber; Gerichtsschreiberin; Beschwerdegegner; Bezirksgerichts; Herrn; Beschwerdeführers; Vernehmlassung; Dispositiv; Ziffer; Antrag
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellung; Feststellungs; SchKG; Feststellungsklage; Klagerückzug; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Forderung; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Rechtskraft; Gericht; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl; Handelsgericht; Auffassung; Leistungsbegehren; Anerkennungsklage; Sinne; Rechtsvorschlags
146 III 203 (5A_164/2019)
Regeste
 a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3).
Anhörung; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Rückerstattung; Obergericht; Recht; Gericht; Kindesanhörung; Obhut; Ehegatte; Entscheid; Beweiswürdigung; Leistung; Parteien; Rechtsprechung; Instanz; Prozesskostenvorschusses; Scheidung; Vorinstanz; Vorschuss; Bundesgericht; Ehegatten; Sachverhalt; Unterhalt; Verfahren; Tochter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Spühler, Schweizer, ViktorBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017