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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 106 StGB vom 2024

Art. 106 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 106 Busse

1 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse 10 000 Franken.

2 Das Gericht spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus.

3 Das Gericht bemisst Busse und Ersatzfreiheitsstrafe je nach den Verhältnissen des Täters so, dass dieser die Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist.

4 Die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt, soweit die Busse nachträglich bezahlt wird.

5 Auf den Vollzug und die Umwandlung der Busse sind die Artikel 35 und 36 Absatz 2 sinngemäss anwendbar. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 106 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230453einfache Körperverletzung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Privatklägers; Beschuldigten; Busse; Verfahren; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Probezeit; Körperverletzung; Tätlichkeiten; Gerichtskasse; Berufung; Sinne; Verletzung; Verkehrsregeln; Vertretung; Geldstrafe; Befehl; Verfahrens; Privatklägerschaft; Vorverfahren; Zürich-Limmat; Widerruf; Abteilung; Stellung; Strassenverkehrsdelikte
ZHSB220060RaufhandelZelle; Beschuldigte; Privatkläger; Verletzung; Auseinandersetzung; Anklage; Beschuldigten; Vorinstanz; Verletzungen; Beruf; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Tätlichkeit; Sekunden; Raufhandel; Tätlichkeiten; Faust; Urteil; Körperverletzung; Gericht; Stuhl; Staatsanwaltschaft; Viertel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVW180007KostenerlassGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Inkasso; Kostenerlass; Verfahren; Inkassos; Inkassostelle; Zentrale; Erlass; Entscheid; Gesuchstellers; Rechtspflege; Busse; Verfahrens; Rekurs; Obergericht; Geldstrafe; Forderung; Kanton; Rechtsvertreter; Erlassgesuch; Obergerichts; Entscheide; Verwaltungskommission; Bestellung; Verfahrenskosten; Bussen; Forderungen
ZHVB160022Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte Anordnung; Inkasso; Inkassostelle; Zentrale; Verfahren; Verfahrens; Verfügung; Gericht; Obergericht; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Anordnungen; Urteil; Recht; Kantons; Zentralen; Bezirksgericht; Verfahrensnummer; Vollzug; Aufsicht; Entscheid; Busse; Obergerichts; Nichtigkeit; Aufsichts; Verwaltungskommission; Einwendungen; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Betreibung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Tagessätzen; Absatz; Schweizerische; Vorinstanz; Übertretung; Prozessordnung; Vergehen; Befehls; Wortlaut; Gesetzbuch; Urteil; Kantons; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Einzelrichterin; Beschluss; Auffassung
141 IV 407Umwandlung einer Busse nach Bundesverwaltungsstrafrecht in Haft (Art. 10 VStrR). Die Umwandlung einer Busse in Haft wegen einer Übertretung im Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht richtet sich auch nach dem Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches nach Art. 10 VStrR, wonach die Busse vom Richter in Haft umgewandelt wird, soweit sie nicht eingebracht werden kann (E. 3). Busse; VStrR; Bundes; Umwandlung; Bundesgesetz; Verwaltungsstrafrecht; Gesetzbuches; Bussen; Bestimmungen; Bundesgesetze; Übertretung; Bundesgesetzes; Übertretungen; Anwendungsbereich; Gericht; Ersatzfreiheitsstrafe; Franken; Vergehen; Geldstrafe; Urteil; Recht; Umwandlungsstrafe; Inkrafttreten; Verfügung; Vollzug; Verhältnis; Botschaft

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5315/2018Eisenbahnen (Übriges)Beschwer; Beschwerdeführerinnen; Basel; Vorinstanz; Umschlag; Bundes; Gateway; Recht; Verfügung; Umschlagsanlage; Wettbewerb; Markt; Verfahren; Konkurrent; KV-Umschlagsanlage; Gutachten; Investitionsbeiträge; Schiene; Anlage; Entscheid; Bundesverwaltung; Konkurrenten; GüTG; Bundesverwaltungsgericht; Akten; önnte
E-2932/2016AsylwiderrufRecht; Sinne; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Befehl; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Sozialhilfe; Asylwiderruf; Handlungen; Flüchtling; Schweiz; Verfügung; Drohung; Verfahren; Übertretung; Taten; Sozialhilfebehörde; Tatbegehung; Kredit; Flüchtlingseigenschaft; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Busse; Kostenvorschuss; Verfahrens; Verbrechen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Apos;; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Person; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anklage; Hinsicht; Kontrollschilder; Weiterschaffen; Sprengstoffen; Gericht; Personen; Geldstrafe; Verkehr; Täter; Bankomaten
BB.2022.151, BP.2022.84Beschuldigte; Urteil; Apos;; Beschuldigten; Berufung; Generalkonsulat; Recht; Verfahren; Täter; Verfahren; Spreng; Bundes; Ziffer; Staat; Kammer; Sprengstoff; Sinne; Entschädigung; Staats; Kanton; Staatsanwalt; Gefährdung; Busse; Täters; Feuerwerk; Verfahrens; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Anschlag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heim, HeimgartnerBasler Kommentar 4. Aufl.2019
-Kommentar StGB2018