E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 105 ZPO vom 2024

Art. 105 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 105 Festsetzung und Verteilung der Prozesskosten

1 Die Gerichtskosten werden von Amtes wegen festgesetzt und verteilt.

2 Die Parteientschädigung spricht das Gericht nach den Tarifen (Art. 96) zu. Die Parteien können eine Kostennote einreichen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 105 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF240016TestamentBerufung; Berufungsklägerin; Testament; Recht; Willensvollstreckerin; Erben; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Verfahren; Meilen; Erblasserin; Rechtsmittel; Oberrichterin; Einzelgericht; Erben; Geschwister; Schwester; Rechtsschutzinteresse; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Schnarwiler; Urteil; Bezirksgerichtes; Testamentsnachtrag; Zustellung
ZHLF240016TestamentBerufung; Berufungsklägerin; Testament; Recht; Willensvollstreckerin; Erben; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Verfahren; Meilen; Erblasserin; Rechtsmittel; Oberrichterin; Einzelgericht; Erben; Geschwister; Schwester; Rechtsschutzinteresse; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Schnarwiler; Urteil; Bezirksgerichtes; Testamentsnachtrag; Zustellung
Dieser Artikel erzielt 1673 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170008Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte vom 18. Dezember 2015, 15. Juli 2016 und 24. August 2016 (Rückweisung der Strafrechtlichen Abteiung des BuG, Entscheid vom 29. Juni 2017, Nr. 6B_314/2017)Inkassostelle; Zentrale; Verfahren; Anordnung; Zentralen; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Verwaltungskommission; Anordnungen; Obergericht; Vollzug; Sinne; Recht; Urteil; Gericht; Kantons; Aufsicht; Bundesgericht; Gerichte; Verfahrens; Eingabe; Aufsichts; Vollstreckung; Busse; Einwendungen; Entscheid; Bezirksgericht; Obergerichts; Voraussetzungen
SOZKBER.2022.67-Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Apos; Provision; Arbeit; Recht; Klagt; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Entscheid; Parteien; Ferien; «…»; Provisionen; Beweis; Verfahren; Gehör; Berufungsbeklagten; Zeugen; Klägers; Urteil; Hauptverhandlung; Gericht; Klage; Entschädigung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 444 (5A_126/2014)Art. 99 ZPO; Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung. Der Antrag auf Sicherstellung der Parteientschädigung (Art. 99 ZPO) muss nicht beziffert werden (E. 3.2). Bezifferung; Obergericht; Parteien; Sicherstellung; Parteientschädigung; Antrag; Sicherheit; Gericht; Bezirksgericht; Ermessen; Höhe; Schweizerische; Urteil; Rechtspflege; Auslagen; Entscheid; Anträge; Entschädigung; Sicherstellungsantrag; Zivilprozessordnung; Sicherheitsleistung; Tarif; Verfügung; Sicherstellungsgesuch; Beschwerdegegner; Erwägungen; STERCHI; Kommentar; STAEHELIN/STAEHELIN/GROLIM
140 III 159 (4A_29/2014)Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten. Ist das Gericht gehalten, mit der Zustellung der Klage an die Gegenpartei und der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist, um dem Kläger allenfalls unnötige Kosten (Parteientschädigung) zu ersparen? Frage namentlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 59 Abs. 2 lit. f und Art. 60 ZPO sowie von Art. 65, 98, 101 Abs. 2 und Art. 124 Abs. 1 ZPO verneint (E. 2 und 4). Klage; Kostenvorschuss; Gericht; Verfahren; Frist; Klageantwort; Kostenvorschusses; Parteien; Schweizerische; Vorinstanz; Zivilprozessordnung; Parteientschädigung; Verfahrens; Kommentar; Leistung; Vorschuss; Ermessen; Antwort; Prozessvoraussetzung; Frist; TAPPY; Verfahrensleitung; Regel; Recht; Verfügung; Entwurf; Antrag; Sicherheit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
-Kommentar ZPO2016