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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 105 StGB vom 2024

Art. 105 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 105 Keine oder bedingte Anwendbarkeit

1 Die Bestimmungen über die bedingten und die teilbedingten Strafen (Art. 42 und 43), über die Landesverweisung (Art. 66a–66d) sowie über die Verantwortlichkeit des Unternehmens (Art. 102) sind bei Übertretungen nicht anwendbar. (1)

2 Versuch und Gehilfenschaft werden nur in den vom Gesetz ausdrücklich bestimmten Fällen bestraft.

3 Freiheitsentziehende Massnahmen (Art. 59–61 und 64), das Tätigkeitsverbot (Art. 67), das Kontakt- und Rayonverbot (Art. 67b) sowie die Veröffentlichung des Urteils (Art. 68) sind nur in den vom Gesetz ausdrücklich bestimmten Fällen zulässig. (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2015 (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer), in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 13. Dez. 2013 über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot, in Kraft seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 2055; BBl 2012 8819).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 105 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230453einfache Körperverletzung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Privatklägers; Beschuldigten; Busse; Verfahren; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Probezeit; Körperverletzung; Tätlichkeiten; Gerichtskasse; Berufung; Sinne; Verletzung; Verkehrsregeln; Vertretung; Geldstrafe; Befehl; Verfahrens; Privatklägerschaft; Vorverfahren; Zürich-Limmat; Widerruf; Abteilung; Stellung; Strassenverkehrsdelikte
ZHSB220649Betrug etc.Beschuldigte; Kredit; Covid; Covid-; Beschuldigten; -Kredit; Kreditantrag; Urkunde; Antrag; Umsatz; Urteil; Täter; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urkunden; Formular; Umsatzerlös; Vorinstanz; -Kreditantrag; Tatsache; Landes; Betrug; Berufung; Landesverweisung; Sachen; Sozialhilfe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.79-Urteil; Apos; Beschuldigte; Recht; Berufung; Sozialhilfe; Staat; Urteils; Landes; Bezug; Verfahren; Landesverweisung; Leistungen; Beschuldigten; Schweiz; Sozialversicherung; Bezugs; Verteidiger; Berufungsverfahren; Deliktsbetrag; Staats; Betrug; Obergericht; Solothurn; Verfahrens; Vorinstanz; Rechtsmittel
SOSTBER.2021.112-Richt; Berufung; Berufungskläger; Recht; Verfahren; Beschuldigte; Apos; Zelle; Rechtsanwalt; Verfahrens; Hauptverhandlung; Beschuldigten; Amtsgericht; Solothurn; Urteil; Gericht; Verhandlung; Verfahren; Stunden; Staat; Verteidigung; Entschädigung; Berufungsklägers; Haftbedingungen; Obergericht; Zeuge; Person; Verteidiger
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber
146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Tagessätzen; Absatz; Schweizerische; Vorinstanz; Übertretung; Prozessordnung; Vergehen; Befehls; Wortlaut; Gesetzbuch; Urteil; Kantons; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Einzelrichterin; Beschluss; Auffassung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.15FINMA; Beschuldigte; Recht; Zahlungsmittel; Token; Beschuldigten; Berufung; Bundes; Ausgabe; Urteil; Geschäft; Verfahren; Apos;; Täter; Bewilligung; VStrR; Verwaltung; FINMAG; Kammer; Finanzmarkt; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Finanzintermediär; Berufungskammer
SK.2021.39Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Urteil; Filter; Gefährdung; Person; Urteile; Spreng; Absicht; Sprengstoff; Personen; Apos;; Bundesstrafgericht; Täter; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Sprengstoffe; Gericht; Gefahr; Kammer; Verteidigung; Verfahren; Entschädigung