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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 104 ZPO vom 2024

Art. 104 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 104 Verteilung und Liquidation der Prozesskosten Entscheid über die Prozesskosten

1 Das Gericht entscheidet über die Prozesskosten in der Regel im Endentscheid.

2 Bei einem Zwischenentscheid (Art. 237) können die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Prozesskosten verteilt werden.

3 Über die Prozesskosten vorsorglicher Massnahmen kann zusammen mit der Hauptsache entschieden werden.

4 In einem Rückweisungsentscheid kann die obere Instanz die Verteilung der Prozesskosten des Rechtsmittelverfahrens der Vorinstanz überlassen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 104 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP230011ForderungUnfall; Vorinstanz; Recht; Berufung; Genugtuung; Beklagten; Arbeit; Beeinträchtigung; Entscheid; Behauptung; Genugtuungsanspruch; Umstände; Beeinträchtigungen; Garage; Klage; Garagenbetrieb; Kläger; Schmerz; Urteil; Klägers; Replik; Behauptungen; Gericht; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Arbeitsfähigkeit
ZHLE230027Abänderung Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen)Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Kinder; Parteien; Berufung; Verfahren; Obhut; Prozesskosten; Prozesskostenbeitrag; Betreuung; Gesuchstellers; Vereinbarung; Verfügung; Eltern; Eingabe; Rechtspflege; Leistung; Wohnsitz; Dispositivziffer; Berufungsverfahren; Antrag; Gericht; Eheschutz; Verfahrens; Ziffer; Entscheid; Kindsvertreterin; Einkommen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150086Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Verfahren; Obergericht; Rechtsanwalt; Person; Pacht; Zimmer; Kanton; Schlichtungsbehörde; Pachtsachen; Obergerichts; Gesuchs; Miete; Anspruch; Einkommen; Sachverhalt; Klage; Gericht; Wohnung; Mietverhältnis; Depot; Parteien; Kantons; Obergerichtspräsident; Bezirks; Aussicht; Schlichtungsgesuch
ZHVO150085Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Verfahren; Obergericht; Rechtsanwalt; Klage; Mietzins; Person; Miete; Pacht; Kanton; Schlichtungsbehörde; Pachtsachen; Obergerichts; Gesuchs; Einkommen; Zimmer; Urteil; Aussicht; Gericht; Anspruch; Kantons; Obergerichtspräsident; Bezirks; Sachverhalt; Schlichtungsgesuch; ändig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 153 (4A_479/2018)Art. 104 ff. und 313 ZPO; Anschlussberufung, Kostenverteilung. Fällt eine Anschlussberufung infolge des Rückzuges der Berufung dahin, hat grundsätzlich der Hauptberufungskläger dem Anschlussberufungskläger die diesem in Zusammenhang mit der Anschlussberufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Wenn mit der Anschlussberufung eigenständige Anträge gestellt wurden, kann sich eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, worüber das Gericht nach Ermessen entscheidet (E. 3). Anschlussberufung; Berufung; Prozesskosten; Verfahren; Urteil; Recht; Gericht; Rückzug; Vorinstanz; Verteilung; Zivilprozess; Ermessen; Aufwand; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Hauptberufungskläger; Anschlussberufungskläger; Parteien; Obergericht; Berufungsverfahren; Dahinfallen; Rechtsmittel; Kostenverteilung; Grundsatz; Klage; Parteientschädigung; Kommentar; Rückzuges; Zusammenhang
144 III 164 (5A_391/2017)Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). Vertretung; Parteien; Recht; Parteientschädigung; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Urteil; Bundesgericht; Tarif; Verfahren; Richter; Richteramt; Rechtspflege; Fällen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ingrid Jent-Sørensen, Hans, Schmid, Haas, Schweizer, Oberhammer Schweizerische Zivilprozessordnung2021
Ingrid Jent-Sørensen, Hans, Schmid, Haas, Schweizer, Oberhammer Schweizerische Zivilprozessordnung2021