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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 104 MWSTG vom 2024

Art. 104 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 104 Verfahrensgarantien

1 Die beschuldigte Person hat Anspruch auf ein faires Strafverfahren gemäss der Bundesverfassung und den einschlägigen Strafverfahrensgesetzen.

2 Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, sich in einem Strafverfahren selbst zu belasten.

3 Die von der beschuldigten Person im Steuererhebungsverfahren erteilten Auskünfte (Art. 68 und 73) oder Beweismittel aus einer Kontrolle nach Artikel 78 dürfen in einem Strafverfahren nur dann verwendet werden, wenn die beschuldigte Person in diesem hierzu ihre Zustimmung erteilt.

4 Die Eröffnung einer Strafuntersuchung ist der beschuldigten Person unverzüglich schriftlich mitzuteilen, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 104 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; MWSTG; Steuer; Galerie; Gericht; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Urteil; Bundes; Sinne; Verlagerung; Busse; Verlagerungsverfahren; VStrR; Recht; Berufung; Verfügung; Memorandum; Fall-Nr; Gerichts

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5115/2011MehrwertsteuerBundes; MWSTG; Einfuhr; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Recht; Verfahren; Person; Mehrwertsteuer; Steuer; VStrR; Abgabe; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahren; Bundesgericht; Einfuhren; Entscheid; Bundesgerichts; Einfuhrsteuer; Widerhandlung; Verjährung; Sachverhalt; Urteile; Personen; Leistung; Bezug

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2018.25Kostenerkenntnis (Art. 96 Abs. 1 VStrR).Verfahren; VStrR; Verfahren; Verfahrens; Recht; MWSTG; Einstellung; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Mehrwertsteuer; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Einstellungsverfügung; Parteien; Gericht; Akten; Verhalten; Person; Beschluss; Verwaltungsstrafverfahren; Parteientschädigung; Bundesgerichts; Grundsätze; Entschädigung; Höhe; Kostenpunkt; Apos;; Behörde; Beschuldigte
BE.2017.15Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Bundes; VStrR; Gesuch; Durchsuchung; Entsiegelung; MWSTG; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Steuer; Papiere; Daten; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Beschluss; Verfahren; Unterlagen; Mehrwertsteuer; Entsiegelungsgesuch; Untersuchung; Bundesgericht; Sachverhalt; Apos;; Steuerforderung; Kontrolle; Urteil; Bundesgerichts; Tatverdacht