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Obligationenrecht (OR)

Art. 1039 OR vom 2024

Art. 1039 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1039 Gegen mehrere Personen

Muss eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Verpflichteten verlangt werden, so ist über die Proteste nur eine Urkunde erforderlich.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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