E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 57 ZPO vom 2023

Art. 57 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 57

Rechtsanwendung von Amtes wegen

Das Gericht wendet das Recht von Amtes wegen an.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 57 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS240050KonkurseröffnungKonkurs; Beschwerde; Schwerdef?hrer; Beschwerdef?hrer; Obergericht; Beschwerdegegnerin; Konkursgericht; Zustellung; Betrag; SchKG; Recht; Betreibung; Konkursamt; Obergerichtskasse; Entscheid; Vorladung; Konkursbegehren; ?ffnung; Zahlung; Schuld; Erstinstanzlich; Schuldner; Konkurser?ffnung; Zuweisen; Verfahrens; Bezahlt; Hinterlegte; Altstetten-Z?rich; Erstinstanzliche; Urteil
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gegnerin; Gesuchsgegnerin; Recht; Beschwerde; Steller; Gesuchsteller; Recht; Forderung; Vorinstanz; ?ffnung; Verrechnung; Rechts?ffnung; SchKG; Glaubhaft; Entscheid; Partei; Rechtlich; Vorbringen; Noven; Schuld; Vorinstanzliche; Begr?ndung; Beweis; MwHinw; Gesuchstellers; Vorne
Dieser Artikel erzielt 874 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.41 (AG.2021.148)Getrenntleben
BSZB.2020.38 (AG.2021.308)vorsorgliche Massnahmen (Ergänzung Scheidungsurteil)
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 I 97 (5D_141/2014)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Anwendungsbereich und Anspruch auf eine Gerichtsverhandlung über die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 f. SchKG). Zur Frage, ob Art. 6 Ziff. 1 EMRK in einem Vollstreckungsverfahren wie demjenigen der definitiven Rechtsöffnung anwendbar ist und ob ein konventionsrechtlicher Anspruch auf Durchführung einer Gerichtsverhandlung besteht (E. 5-7). Recht; Rechts?ffnung; Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Urteil; Vollstreckung; Vollstreckungsverfahren; Kanton; Verhandlung; M?ndliche; Rechts?ffnungsrichter; ?sterreich; Verf?gung; R?ckerstattungsverf?gung; Forderung; Rechts?ffnungstitel; SchKG; Identit?t; Zivilrechtliche; Vollstreckbar; Stellungnahme; Entschieden; Proceedings; Rechtsmittel; Bezirksgericht
124 I 241Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV). Die in Art. 57 Abs. 1 und 2 ZPO/BE normierte Regelung, auch von der beklagten Partei und unter Androhung der Säumnisfolgen gemäss Art. 286 ZPO/BE einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten zu verlangen, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (E. 4). Partei; Recht; Beweis; Vorschuss; Beschwerde; Zivilprozess; Gericht; Verfahren; Klage; Kanton; Kostenvorschuss; Geh?r; Beschwerdef?hrerin; Staatliche; Beklagten; Verfahrens; Anspruch; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS; Praxis; Beweise; Partei; S?umnis; Kantone; Gerichtskosten; Parteien; Leistung; Anspr?che; Unentgeltliche; Gerichtsgeb?hr; Entscheid

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GehriBasler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2017
Glasl Kommentar2016
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz