Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 397 ZGB vom 2023
Art. 397
Die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden.
E. Umfassende Beistandschaft >
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Art. 397 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ160059 | Erwachsenenschutzmassnahmen | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Beistand; Recht; Bezirksrat; Entscheid; Beistands; Person; Beistandschaft; F?hig; Urteil; Winterthur; Massnahme; Verfahren; Beschwerdef?hrers; Belange; Bezirksrates; Rechtsmittel; Administrativen; Finanziellen; Akten; Vertretung; Beh?rde; Ordnete; Wiesen; Behandlung; Angelegenheiten; Vertreten; Urteils |
ZH | NA110037 | Fürsorgerische Freiheitsentziehung | Berufung; Gerin; Berufungskl?gerin; Klinik; F?rsorgerische; Person; Belastung; Gesundheit; Gutachter; Vorinstanz; Verwahrlosung; Akute; Schwere; Freiheitsentziehung; Entlassung; Selbstgef?hrdung; Entscheid; Anstalt; Umgebung; Fremdgef?hrdung; Geisteskrankheit; Psychische; Medikamente; Behandlung; Urteil; F?rsorgerischen; Ber?cksichtigen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2020.13 | Beistandschaft | |
SG | V-2007/139 | Entscheid Art. 397 Abs. 1 und 2 ZGB (SR 210). Um die Verhältnismässigkeit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung zu bejahen, bedarf es nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung über die im Gesetz genannte Unmöglichkeit, der betroffenen Person die nötige persönliche Fürsorge ausserhalb der Anstalt zu gewähren, hinaus einer konkreten Selbst- oder Fremdgefährdung. Ebenfalls zu berücksichtigen ist nach dieser Praxis die Gefahr einer Verwahrlosung oder eine Obdachlosigkeit sowie die im Gesetz genannte Belastung der Umgebung. (Verwaltungsrekurskommission, 14. Dezember 2007, V-2007/139). | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 377 (5A_175/2020) | Regeste Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6). | F?rsorgerische; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zust?ndig; Zust?ndigkeit; F?rsorgerischen; Kanton; Beschwerde; Person; Erwachsenenschutzbeh?rde; Angeordnet; Kindes; Wohnsitz; Recht; ?rztlich; Schwyz; Entscheid; Anordnung; Verwaltungsgericht; Ordnete; Zust?ndig; Kantons; Angeordnete; Beh?rde; Verfahren; Beurteilung; Kantonale; Gericht; Interkantonal |
145 III 441 (5A_407/2019) | Fürsorgerische Unterbringung im Anschluss an eine Freiheitsstrafe. Rechtsprechungsüberblick. Zur Frage, ob Art. 426 ZGB eine genügende gesetzliche Grundlage bildet, um allein wegen Fremdgefährdung eine fürsorgerische Unterbringung anzuordnen (E. 8.3 und 8.4). | Urteil; F?rsorgerisch; Bundesgericht; Person; Oberaargau; Beschwerde; Entscheid; F?rsorgerische; Unterbringung; Recht; Schutz; Beantragt; Obergericht; Fremdgef?hrdung; Psychisch; Geistig; Rechtsprechung; Sicherheitshaft; Zwangsmassnahmengericht; Best?tigt; Kantons; Massnahme; Beantragte; Grundlage; Kindes; Gesetzliche; Urteile; Gen?gende; Psychischen; St?rung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-112/2017 | Staatshaftung (Bund) | Bundes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Rechtlich; Urteil; Verfügung; Verhalten; Klinik; Schaden; Vorinstanz; Staat; Schweiz; Verwaltungs; Entscheid; Widerrechtlich; Bundesverwaltungsgericht; Psychiatrische; Hinweis; Schadenersatz; Genugtuung; Beamte; Hinweise; Partei; Hinweisen; Kanton; Angestellte; Bundesaufsicht; Staats |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Geiser | Kommentar, Zivilgesetzbuch I | 2010 |
Thomas Geiser | Basler Kommentar, Zivilgesetz- buch I | 2010 |