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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 16 BV vom 2020

Art. 16 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 16 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH230287Auflagen bei der GerichtsberichterstattungBeschwerde; Gericht; Beschwerdegegner; Fentlichkeit; Auflage; Interesse; Auflagen; Beschwerdef?hrerin; ?ffentlichkeit; Gemeinde; Beschluss; Interessen; Gerichtsberichterstatter; Ausschluss; Parteien; Ultra; Orthodoxe; Beschwerdegegners; Orthodoxen; Medien; J?disch; J?dische; Ziffer; J?dischen; Verfahren; Verhandlung; Bericht; Vorinstanz; Berichterstattung; Religi
ZHLY230030Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungsbeklagte; Kinder; Berufungskl?ger; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Recht; Besuch; Partei; Parteien; Besuchsrecht; Einkommen; Wohnung; Unterhalt; Verfahren;Beist?ndin; Kontakt; Entscheid; Verfahrens; Ab?nderung; Vater; Geboren; Hypothetisch; Mutter; ?ber; Pensum; Vertreten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190009Aufsichtsbeschwerde gegen ein Schreiben eines Bezirksgerichts betr. Fotoaufnahme eines Gerichtssaals
ZHVB170017Aufsichtsbeschwerde gegen den Entscheid eines Bezirksgerichts vom 5. Dezember 2017 (DG170033-...)
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 2 (2C_1023/2021)
Regeste
Art. 10 und 13 EMRK ; Art. 16, 29a, 35 und 93 Abs. 3 BV; Art. 2 lit. cbis, Art. 5a, 25 Abs. 3 lit. b, Art. 83 Abs. 1 lit. a und Art. 93 Abs. 1 und 95 Abs. 1 RTVG; Art. 28 ff. ZGB ; Art. 1, 3, 5 Abs. 4 und Art. 18 der SRG-Konzession; Löschen eines Benutzerkommentars auf Instagram durch die SRG im übrigen publizistischen Angebot (üpA); Rechtsweg. Die SRG ist in ihrem übrigen publizistischen Angebot (üpA) grundrechtsgebunden; dies gilt - wegen des engen inhaltlichen Bezugs zwischen ihrem redaktionellen Beitrag und den Nutzer-Kommentaren dazu - auch, soweit sie solche gestützt auf ihre "Netiquette" streicht (E. 2).
Rechtlich; Kommentar; Recht; Angebot; Zusammenhang; Meinungs; Rechtlichen; Publizistische; Publizistischen; Redaktionell; Rechtsweg; Redaktionelle; Beschwerde; Programm; Kommentars; Netiquette; Kommentare; Radio; Bundesgericht; Liegenden; Stehende; Zugang; Meinungs?usserung; Grundrechts; L?schung; Vorstehende; Zivil; Redaktionellen
148 V 84 (8C_773/2020)
Regeste
Art. 15 Abs. 2 UVG ; Art. 22 Abs. 4 und Art. 24 Abs. 3 UVV ; Bestimmung des versicherten Verdienstes zur Bemessung der Rente eines Werkstudenten. Versicherter Verdienst von Werkstudenten. Übersicht über die Rechtsprechung (E. 4) und die im Schriftum geübte Kritik (E. 5). Eine gerichtliche Normkorrektur mittels der Figur der unechten Lücke im Sinne der Schaffung einer Sonderregel für Werkstudenten würde im vorliegenden Fall die Grenzen des institutionell Zulässigen (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 164 BV ) überschreiten (E. 7.4).
Recht; Recht; Verdienst; Ausbildung; Unfall; Beruf; Beschwerde; Hinweis; Rente; Werkstudent; Urteil; Verordnung; Rechtsprechung; Berufliche; Werkstudenten; Versicherung; Renten; Beschwerdef?hrer; Schnupperlehrling; Verdienstes; Bildung; Unfallversicherung; Lehrling; L?cke; Prim?re; Person; Arbeit; Invalidit?t; Studenten; Lehrlinge

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2863/2014Tierwirtschaftliche Produktion (Ohne Milch)
A-4781/2019Öffentlichkeitsprinzip

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.50Geheimhaltungspflicht (Art. 73 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Verfahren; Bundes; Interesse; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Mitteilungsverbot; Recht; Beschwerdef?hrerin; Verf?gung; Interessen; Privat; Verl?ngerung; Verfahren; Massnahme; Private; Mitteilungsverbote; Angefochtene; Partei; Bundesstrafgericht; Mitteilungsverbotes; Entscheid; Parteien; Bundesstrafgerichts; Urkunde; Verfahrensakten; Begr?ndung; Beschwerdekammer; Grundrecht
BV.2018.3Akteneinsicht ausserhalb eines hängigen verwaltungsstrafrechtlichen Verfahrens. Beschwerde; Bundes; Verfahren; Recht; Akten; Verfahren; Beschwerdef?hrer; Akteneinsicht; Beschwerdekammer; Verwaltung; Vorermittlungsverfahren; Rechtlich; Entscheid; Bundesstrafgericht; Bundesgesetz; Daten; Untersuchung; Abteilung; Bundesstrafgerichts; Person; Angefochtene; Verfahrens; Rechtsmittel; Auskunft; Zollverwaltung; Verfolgung
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