1 Die Prozesskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Bei Nichteintreten und bei Klagerückzug gilt die klagende Partei, bei Anerkennung der Klage die beklagte Partei als unterliegend.
2 Hat keine Partei vollständig obsiegt, so werden die Prozesskosten nach dem Ausgang des Verfahrens verteilt.
3 Sind am Prozess mehrere Personen als Haupt- oder Nebenparteien beteiligt, so bestimmt das Gericht ihren Anteil an den Prozesskosten. Es kann auf solidarische Haftung erkennen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RV230005 | Vollstreckbarerklärung | Lug?; Gesuch; Recht; Gesuchsgegner; Beschwerde; Vollstreckbarerkl?rung; Vollstreckung; Entscheid; Massnahme; Sicherung; Zust?ndigkeit; Sicherungs; Exequatur; Sicherungsmassnahme; Gesuchstellerinnen; Schweiz; Lug?-Hofmann/; Kunz; Zwang; Lug?-Hofmann/Kunz; Sicherungsmassnahmen; Urteil; Zwangsvollstreckung; ?rtliche; Exequaturverfahren; Massnahmeentscheid |
ZH | RB230027 | Nachbarrecht (Ausstand) | Beschwerde; Gericht; Entscheid; Beschluss; Gerichtsschreiber; Verfahren; Angefochtene; Erw?gung; Vorinstanz; Vorinstanzliche; Vorinstanzlichen; Beschwerdeverfahren; Ausstand; Gerichtsschreiberin; Erw?gungen; Parteien; Nichtigkeit; Angefochtenen; Beschwerdeschrift; Geh?r; Ausstandsgesuch; Hinweis; Behauptung; Richter; Akten; Beschlusses; Geh?rs; Entscheide; Ordentlichen; W?re |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190011 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L) | |
ZH | VB190006 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 1. April 2019 (BA190002-L) |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 30 (5A_383/2020) | Regeste a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2). | Recht; Klage; Rechts?ffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klager?ckzug; Definitive; Negativen; R?ckzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechts?ffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdef?hrer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren |
146 III 203 (5A_164/2019) | Regeste a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3). | Beschwerde; Anh?rung; Beschwerdef?hrer; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Recht; Obergericht; R?ckerstattung; Partei; Gericht; Ehegatte; Kindesanh?rung; Obhut; Entscheid; Leistung; Parteien; Beweisw?rdigung; Rechtsprechung; Beschwerdegegnerin; Instanz; Scheidung; Erneute; Prozesskostenvorschusses; Vorschuss; Vorinstanz; Bundesgericht; Ehegatten |
Autor | Kommentar | Jahr |
Viktor Rüegg, Michael Rüegg | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
DAVID JENNY | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2016 |