Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZKBER.2023.34 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Zivilkammer |
Datum: | 16.04.2024 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | - |
Zusammenfassung: | Das Obergericht der Zivilkammer hat am 16. April 2024 eine Berichtigung des Urteils vom 15. November 2023 bezüglich der Gerichtsbesetzung vorgenommen. In dem Verfahren waren A.___ als Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwältin Therese Hintermann und B.___ als Berufungsbeklagte vertreten durch Rechtsanwalt Simon Bloch involviert. Es wurde festgestellt, dass Oberrichter Frank Müller anstelle von Oberrichterin Barbara Kofmel mitgewirkt hat, was aufgrund einer Anpassung notwendig war. Aufgrund der Pensionierung von Oberrichter Frank Müller wirkt nun Oberrichter Thomas Flückiger bei der Berichtigung mit. |
Schlagwörter: | Oberrichter; Zivilkammer; Urteil; Obergericht; Barbara; Berichtigung; Urteils; Besetzung; Präsidentin; Hunkeler; Obergerichts; Oberrichterin; Kofmel; Frank; Müller; Massnahmen; Ehescheidung; Flückiger; Gerichtsschreiberin; Hasler; Entscheid; Dokument; Geschäftsnummer:; ZKBER; Instanz:; Entscheiddatum:; FindInfo-Nummer:; Titel:; Resümee:; Sachen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Geschäftsnummer: | ZKBER.2023.34 |
Instanz: | Zivilkammer |
Entscheiddatum: | 16.04.2024 |
FindInfo-Nummer: | O_ZK.2024.54 |
Titel: | vorsorgliche Massnahmen Ehescheidung |
Resümee: |
Obergericht Zivilkammer
Berichtigung vom 16. April 2024 des Urteils vom 15. November 2023 (betreffend Besetzung des Gerichts) Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter Frey Gerichtsschreiberin Hasler In Sachen A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Therese Hintermann,
Berufungskläger
gegen
B.___, vertreten durch Rechtsanwalt Simon Bloch,
Berufungsbeklagte
betreffend vorsorgliche Massnahmen Ehescheidung zieht die Zivilkammer des Obergerichts in Erwägung:
Am 15. November 2023 wurde der Entscheid in obengenannter Angelegenheit gefällt. Die ordentliche Besetzung der Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn setzt sich aus der Präsidentin Barbara Hunkeler, Oberrichter Beat Frey und Oberrichterin Barbara Kofmel zusammen. Im vorliegenden Verfahren und Urteil hat anstelle von Oberrichterin Barbara Kofmel Oberrichter Frank Müller mitgewirkt. Diese Anpassung ist eine Abweichung der Norm, die im Urteil vom 15. November 2023 zwar handschriftlich, aber nicht elektronisch im Word-Dokument angepasst wurde. Auf dem Ausdruck des Urteils vom 15. November 2023 erscheint deshalb fälschlicherweise Oberrichterin Barbara Kofmel anstelle von Oberrichter Frank Müller. Das vorliegende Dokument stellt eine (in Bezug auf die Besetzung des Gerichts) Berichtigung dar (vgl. Kopie des Deckblatts des Urteils vom 15. November 2023). Aufgrund Pensionierung von Oberrichter Frank Müller wirkt bei der vorliegenden Berichtigung Oberrichter Thomas Flückiger mit.
Im Namen der Zivilkammer des Obergerichts
Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin
Hunkeler Hasler |
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