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Urteil Verwaltungsgericht (GL - OG.2021.00002)

Zusammenfassung des Urteils OG.2021.00002: Verwaltungsgericht

Das Obergericht des Kantons Glarus hat am 15. April 2021 entschieden, den Hausarrest für den Beschuldigten A.______ aufzuheben und stattdessen eine Meldepflicht auf der Polizeistation an drei bestimmten Tagen einzuführen. Dies erfolgte, da A.______ seit seiner Entlassung aus der Sicherheitshaft keine Anstalten gemacht hat, sich dem Strafverfahren zu entziehen. Die Gerichtsgebühr für das Verfahren wurde auf CHF 400.- festgesetzt, die Kosten- und Entschädigungsfolgen werden im Endentscheid geregelt.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts OG.2021.00002

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2021.00002
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid OG.2021.00002 vom 15.04.2021 (GL)
Datum:15.04.2021
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:-
Schlagwörter: Verfahren; Hausarrest; Sicherheitshaft; Meldepflicht; Berufungsverhandlung; Endentscheid; Entlassung; Verfügung; Anordnung; Polizeistation; Regelung; Gerichtsgebühr; Entscheid; Entschädigung; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Gesuch; Resümee:; Kanton; Glarus; Obergericht; Beschuldigter; Rechtsanwalt; Erwägungen; Verfahrensleitung; Berufungsgerichts
Rechtsnorm: Art. 421 StPO ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts OG.2021.00002

Geschäftsnummer: OG.2021.00002 (OGS.2021.134)
Instanz: OG2
Entscheiddatum: 15.04.2021
Publiziert am: 20.05.2021
Aktualisiert am: 20.05.2021
Titel: Sicherheitshaft (Gesuch um Entlassung)

Resümee:

 

 

Kanton Glarus

 

Obergericht

 

 

 

Verfügung vom 15. April 2021

 

 

Verfahren OG.2021.00002

 

 

A.______ (ev. AA.______)

Beschuldigter

 

vertreten durch Rechtsanwalt B.______

 

 

 

 

 

betreffend

 

 

 

Anordnung einer Meldepflicht

 

 

Erwägungen

 

1.

Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts ordnete mit Verfügung vom 11. März 2021 gegen A.______ einen Hausarrest an, und zwar bis zur damals vorgesehenen Berufungsverhandlung am 16. April 2021 (act. 26). Zwischenzeitlich musste die Berufungsverhandlung auf den 30. April 2021 verschoben werden (act. 32 unten).

 

2.

Mit E-Mail vom 12. April 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft die Verlängerung des Hausarrestes bis zum 30. April 2021 (act. 32 oben). Die Verteidigung beantragt in ihrer Stellungnahme vom 15. April 2021 (act. 38) eine mildere Massnahme, namentlich eine regelmässige Meldepflicht auf einer Polizeistation.

 

3.

A.______ hat seit seiner Entlassung aus der Sicherheitshaft am 11. März 2021 keine Anstalten getroffen, sich dem hängigen Strafverfahren zu entziehen. Es ist daher vertretbar, den Hausarrest aufzuheben und für die verbleibenden zwei Wochen bis zur Berufungsverhandlung einzig noch eine Meldepflicht vorzusehen.

 

4.

Die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen hat im Endentscheid zu erfol­gen (Art. 421 Abs. 1 StPO). Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren ist zuhanden des Endentscheids in Beachtung der Bemessungskriterien von Art. 6 und gestützt auf Art. 8 der Zivil- und Strafpro­zesskostenverordnung (GS III A/5) auf CHF 400.– festzu­setzen.

 

____________________

 

Entscheid

 

1.

Der gegen den Beschuldigten A.______ (ev. auch AA.______) bestehende Hausarrest wird per heute, 15. April 2021, aufgehoben.

 

 

2.

Stattdessen wird A.______ verpflichtet, sich am Montag, 19. April 2021, am Freitag, 23. April 2021, sowie am Dienstag, 27. April 2021, jeweils zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr auf der Polizeistation in […] zu melden. Ein Verstoss gegen diese Auflage kann die Anordnung von Sicherheitshaft zur Folge haben.

 

Übersetzung auf Albanisch: […]

 

 

3.

Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren wird zuhanden des Endent­scheids auf CHF 400.- festgelegt. Die Regelung der Kostenauflage und einer all­fälligen Entschädigung wird dem Endentscheid vorbehalten.

 

 

4.

Schriftliche Mitteilung an:

 

[…]

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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