Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 15: Verwaltungsgericht
Angehörige des Berufsmilitärs sind bei der Militärversicherung versichert und haben daher keinen Anspruch auf kantonale Prämienverbilligungsbeiträge gemäss dem Krankenversicherungsgesetz. Ein militärischer Instruktor war bei der Militärversicherung krankenversichert und musste angemessene Prämien bezahlen. Das Versicherungsgericht entschied, dass die Militärversicherung kein anerkannter Krankenversicherer gemäss dem Krankenversicherungsgesetz ist und somit keine Prämienverbilligungen gewährt werden. Der Beschwerdeführer hatte keinen Anspruch auf Prämienverbilligungsbeiträge, da er nicht bei einem vom Bund anerkannten Versicherer versichert war. Der Richter entschied im Sinne des klaren Wortlauts des Gesetzes und wies einen ähnlichen Fall ab, in dem ein Gesuchsteller in Deutschland versichert war.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 15 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 24.03.2009 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 15 Art. 12 und 65 Abs. 1 KVG; Art. 2 MVG; § 11 EG KVGAngehörige des Berufsmilitärs sind bei der Militärversicherung krankenversichert. Sie gehören somit keinem Krankenversicherer gemäss Krankenversicherungsgesetz an und haben daher keinen Anspruch auf kantonale Prämienverbilligungsbeiträge. |
Schlagwörter: | Militärversicherung; Prämien; Prämienverbilligung; Versicherer; Versicherungsgericht; Krankenversicherer; Anspruch; Prämienverbilligungsbeiträge; Wortlaut; Angehörige; Berufsmilitärs; Kran-; Entscheid; Versicherungsgerichts; Kammer; Sachen; Instruktor; Bundesgesetzes; Militärversi-; Abgeltung; Leistungen; Kranken-; Unfallversicherung; Verordnung; Krankenversiche-; Versichererliste |
Rechtsnorm: | Art. 12 KVG ;Art. 13 KVG ;Art. 2 MVG;Art. 64 KVG ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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