Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 84: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen letzte Entscheidungen in Handelsregistersachen, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen. Es wurde festgestellt, dass das Verwaltungsgericht sachlich und funktionell zuständig ist. In einem konkreten Fall wurde gegen den Entscheid des Departements des Innern Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben. Der Richter, der den Entscheid vom 16. Juni 2003 in Sa-chen A. gegen das Departement des Innern fällte, ist männlich. Die Gerichtskosten betrugen 319 CHF. Die unterlegene Partei war eine Behörde (d).
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 84 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 16.06.2003 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2003 84 S.319 2003 Verwaltungsrechtspflege 319 [...] 84 Zuständigkeit (Handelsregistersache). - Sachliche Zuständigkeit... |
Schlagwörter: | Verwaltungsgericht; HRegV; Verwaltungsgerichts; Entscheid; Zuständigkeit; Departement; Bundes; Regierungsrat; Handelsregistersache; Innern; Entscheide; Aufsichtsbehörde; Departements; Verfügungen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Handelsregistersachen; Instanz; Verwaltungsrechtspflege; Sachliche; Handelsregister-; Kammer; Sachen; Erwägungen; Beschwerden; Verwaltungsbehörden; Anordnungen |
Rechtsnorm: | Art. 5 HRegV;Art. 57 HRegV;Art. 58 HRegV; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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