Zusammenfassung des Urteils AGVE 2001 107: Verwaltungsbehörden
Der Text handelt von einem Gerichtsentscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz aus dem Jahr 2001, in dem es um die Anschlussgebühr und die Mehrwertsteuer geht. Es wird festgelegt, dass nur die tatsächlich neu zu zahlende Anschlussgebühr mit der Mehrwertsteuer belastet werden soll. Es wird diskutiert, ob bereits geleistete Zahlungen angerechnet werden können, um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Der Gemeinderat hat einen gewissen Ermessensspielraum in dieser Frage, jedoch wird die Mehrwertsteuer ausschliesslich durch das Bundesrecht festgelegt. Die Beschwerdegegnerin vertritt eine andere Meinung in Bezug auf die Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2001 107 |
Instanz: | Verwaltungsbehörden |
Abteilung: | - |
Datum: | 01.01.2001 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 107 Anschlussgebühr; Mehrwertsteuer.schlussgebühr ist mit der Mehrwertsteuer zu belasten. |
Schlagwörter: | Anschluss; Anschlussgebühr; Leistung; Mehrwertsteuer; Anschlussgebühren; Fläche; Lieferung; Schätzungskommission; Baugesetz; Netto; Einkauf; Gebühr; Betrag; Dienstleistung; Sinne; Leistungsaustausch; Bundesgesetz; MWSTG; Anschlussgebühr; Entscheid; Sachen; Einwohnergemeinde; Entrichtung; Entgelt; Abwassersystem; Erweiterungen; Abgabe; Neubauten |
Rechtsnorm: | Art. 7 MWStG; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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