Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
HG.2005.54Handelsgericht12.12.2005 - Entscheid Art. 77 PatG (SR 232.14). Die Eintragung des Patents in das Register hat die Rechtsvermutung zur Folge, dass das Patent gültig sei. Wer die Nichtigkeit geltend machen will, muss die sie begründenden Tatsachen behaupten und beweisen, wobei im Massnahmeverfahren Glaubhaftmachen genügt, und zwar auch bei europäischen Patenten (Handelsgericht, 12. Dezember 2005, HG.2005.54). Gesuch; Gesuchs; Patent; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Streitpatent; Gesuchstellerinnen; Kombination; Praziquantel; Separatbeilage;
BZ.2005.96Kantonsgericht07.12.2005 - Entscheid Art. 5 und Art. 9 GestG (SR 272): Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung. Anwendbarkeit einer Gerichtsstandsklausel eines Werkvertrages auf Leistungen, welche auf einer Schadenregulierungsvereinbarung beruhen. Die Anwendbarkeit wurde verneint, da nicht alle Parteien der Schadenregulierungsvereinbarung auch Parteien des Werkvertrages sind. Begriff der Zweigniederlassung. Vorliegen einer Zweigniederlassung verneint (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 7. Dezember 2005 , BZ.2005.96). Gericht; Gerichtsstand; Schaden; Zweigniederlassung; Werkvertrag; Gerichtsstandsvereinbarung; Parteien; Schadenregulierungsvereinbarung;
HG.2001.31Handelsgericht29.11.2005 - Entscheid Art. 5 lit. a, 2 und 9 Abs. 1 lit. a und b und Abs. 3 UWG (SR 241); Art. 55 Abs. 1 lit. a und b MSchG (SR 232.11); Art. 419 ff. OR (SR 220). Unlauteres Verhalten einer Partei nach Beendigung der Zusammenarbeit; Umfang der Auskunftspflicht nach Lauterkeits- und Markenrecht als Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts der Gegenpartei auf Schadenersatz oder Gewinnherausgabe (Handelsgericht, 29. November 2005, HG.2001.31). Quot; Beklagten; Entwicklung; Combox; Kommunikations; Parteien; Markt; Auskunft; Schaltplan; Platine; Beweis; Cquot; Geschäftsgeheimnis;
IV 2005/60 und I 32/06Versicherungsgericht24.11.2005 - Entscheid Art. 3 Abs. 2 ATSG, Art. 13 IVG. Medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen, Praxis zur Ausdehnung des Leistungsanspruchs auf sekundäre Gesundheitsschäden bei qualifiziertem adäquatem Kausalzusammenhang zwischen Geburtsgebrechen und sekundärem Gesundheitsschaden.Weder der Wortlaut von Art. 3 Abs. 2 ATSG noch derjenigen von Art. 13 IVG lässt eine Ausdehnung des Leistungsanspruchs auf die Behandlung des sekundären Gesundheitsschadens zu. Trotzdem rechtfertigen sowohl die Entstehungsgeschichte des Art. 13 IVG als auch der Sinn und Zweck dieser Norm eine derartige Ausdehnung. Allerdings darf die Ausdehnung nicht von einem qualifizierten Kausalzusammenhang zwischen dem Geburtsgebrechen und dem sekundären Gesundheitsschaden anhängig gemacht werden, weil dies zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen kann. Ein sekundärer Gesundheitsschaden lässt dann einen Leistungsanspruch entstehen, wenn er geeignet ist, die zukünftige Erwerbsfähigkeit zu beeinträchtigen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. November 2005, IV 2005/60).(Der Entscheid ist vom Bundesgericht mit Urteil vom 8. August 2007 aufgehoben worden; I 32/06). Geburt; Geburtsgebrechen; Behandlung; Störung; Folgeleiden; Schmerzstörung; Massnahme; Geburtsgebrechens; Leistung; Massnahmen; IV-Stelle;
HG.2005.61Handelsgericht22.11.2005 - Entscheid Art. 2, Art. 3 lit. a und b UWG (SR 241). Ein Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz liegt vor bei einer unberechtigten oder irreführenden Verwarnung wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Verwarner mit Sicherheit um die Nichtigkeit des Patents weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss (Handelsgericht, 22. November 2005, HG. 2005.61). Patent; Klägerinnen; Maschine; Quot; Maschinen; Beklagten; Aamp;B; Klage; Gesuch; Sealy; Memorandum; Turkey; Kunde; Patentverletzung;
HG.2005.69Handelsgericht21.11.2005 - Entscheid Art. 3 lit. b, 9 und 14 UWG (SR 241) i.V.m. Art. 28c - 28f ZGB (SR 210). Der Quot; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Saugleistung; Staub; Staubsauger; Quot;M; Werbeaussage; Werbeaussagen; Quot;Mquot;
IV 2005/41 und I 808/05Versicherungsgericht04.11.2005 - Entscheid Der Anspruch einer versicherten Person auf eine genaue Invaliditätsgradermittlung darf nur mit grösster Zurückhaltung unter Berufung auf fehlendes Rechtsschutzinteresse verneint werden. Zu rechtfertigen ist eine Rechtsschutzverweigerung nur dann, wenn die Einsprache oder die Beschwerde in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Art und Weise einen verfahrensmässigen Leerlauf produzieren würde. Der Nachweis, dass die Feststellung eines genauen Invaliditätsgrades einem Leerlauf entspräche, kann durch Verwaltung oder Richter in aller Regel nicht erbracht werden. Denn es ist unbestreitbar, dass die verschiedenen Sozialversicherungszweige und die sonstigen Systeme der Bedarfsdeckung und des Schadenausgleichs der gesamten Rechtsordnung für einen Versicherten in fast jedem Schadenfall nicht isoliert zum Zuge kommen, sondern in gegenseitiger Durchdringung und Abhängigkeit. Die Vertröstung des Versicherten auf spätere Korrekturmöglichkeiten einer ungenauen Invaliditätsschätzung (vgl. etwa BGE 106 V 91) ist nicht nur verfahrensrechtlich nicht nachvollziehbar, sondern angesichts der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der versicherten Personen auch stossend und ungerecht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2005, IV 2005/41).(Der Entscheid ist vom Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Urteil vom 9. Juni 2006 aufgehoben worden; I 808/05). Invalidität; Recht; Invaliditätsgrad; Rechtsschutz; Rente; Rechtsschutzinteresse; Verfügung; Versicherungsgericht; Einsprache;
ST.2005.63Kantonsgericht25.10.2005 - Entscheid Art. 1 Abs. 8 VRV (SR 741.11). Begriff der Strassenverzweigung. Massgebend ist das Erscheinungsbild im Bereich der Kreuzung, welches sich dem daherfahrenden Ortsunkundigen zeigt (Kantonsgericht, Strafkammer, 25. Oktober 2005, ST.2005.63). Verkehr; Strasse; Quot; Strassen; Sennweg; Erscheinung; Erscheinungsbild; Kreuzung; Einmündung; Verzweigung; Verkehrsfläche;
AB.2005.19Kantonsgericht21.10.2005 - Entscheid Art. 17 und 230 Abs. 2 SchKG (SR 281.1). Beschwerdefähige Verfügung (Erw. Ziff. 5). Bei der Festsetzung des Kostenvorschusses zur Durchführung des Konkursverfahrens können die bisher aufgelaufenen Kosten nicht der Gläubigerin auferlegt werden (Erw. Ziff. 6) Kantonsgericht, Kantonale Aufsichtsbehörde für Konkurs, 21. Oktober 2005, AB.2005.19). Konkurs; Konkursamt; SchKG; Kosten; Kostenvorschuss; Einstellung; Konkursverfahren; Verfügung; Gläubiger; Konkursamtes; Verfahren;
ABV 2005/2Versicherungsgericht21.09.2005 - Entscheid Art. 2 Abs. 1 GIVU (sGS 911.51), Art. 2 Abs. 2 ZGB, Art. 285 ZGB Grundlage für die Alimentenbevorschussung bildet ein vollstreckbares Urteil oder ein Unterhaltsvertrag im Sinne von Art. 287 ZGB. Unterhaltsverträge werden erst mit der Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde für das Kind verbindlich und vollstreckbar. Sofern kein offensichtlicher Rechtsmissbrauch vorliegt, d.h. sofern nicht offensichtlich übersetzte Unterhaltsbeiträge allein mit Blick auf die Bevorschussung vereinbart und von der Vormundschaftsbehörde genehmigt wurden, sind die vollstreckbaren Unterhaltsbeiträge, die vom Elternteil nicht erhältlich sind, im Rahmen des GIVU zu bevorschussen. Im GIVU findet sich auch keine Bestimmung, wonach die Bevorschussungsstelle selber die (bereits durch die Vormundschaftsbehörde oder das Gericht) genehmigten Unterhaltsbeiträge (nochmals) selbständig und unabhängig darauf prüfen könnte, ob diese mit Art. 285 ZGB zu vereinbaren sind (Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2005, ABV 2005/2). Recht; Vormundschaftsbehörde; Unterhaltsbeiträge; Bevorschussung; Rechtsmissbrauch; Unterhaltspflicht; Alimentenbevorschussung;
ST.2004.165Kantonsgericht22.08.2005 - Entscheid Art. 237 Abs. 2, Art. 294 Abs. 2 lit. b, Art. 312 StP. Der Ausschluss der Berufung im ordentlichen Verfahren, wenn die Anklage ausschliesslich wegen Übertretungen erhoben worden ist, lediglich eine Busse bis Fr. 1'000.- verhängt worden ist und der Vertreter der Staatsanwaltschaft keine schwerere Strafe beantragt, lässt sich im Privatstrafklageverfahren nicht anwenden (Kantonsgericht, Strafkammer, 22. August 2005, ST.2004.165). Verfahren; Recht; Quot; Berufung; Staat; Privatstrafklageverfahren; Rechtsmittel; Staatsanwalt; Busse; Kantons; Regel; Parteien; Ausschluss;
HG.2004.53Kantonsgericht16.08.2005 - Entscheid Art. 5 Ziff. 3 LugÜ (SR 0.275.11). Die örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichts ist bei einer Klage betreffend unlauteren Wettbewerb nicht gegeben, wenn weder der Erfolgs- noch der Handlungsort im Kanton St. Gallen liegen. Die Eintragung einer Marke, welche gemäss Auffassung der Klägerinnen gegen das Wettbewerbsgesetz verstösst, im schweizerischen Markenregister begründet keinen Handlungsort im Kanton St. Gallen, wenn der Vertreter des Beklagten über sein Büro im Fürstentum Liechtenstein die Marke im Register hat eintragen lassen (Handelsgericht, 16. August 2005, HG.2004.53). Marke; Handlung; Klägerinnen; Kanton; Gallen; Richt; Schaden; Erfolg; Beklagten; Zuständigkeit; Erfolgsort; Handlungs; LugÜ; Marken;
HG.2005.21Handelsgericht16.08.2005 - Entscheid Art. 62 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ZPO (sGS 961.2). Ein Verfahren ist nicht zu sistieren, wenn der Prozessgegenstand, nämlich das Streitpatent, in dem Umfang, in welchem es gemäss einer Erklärung eines teilweisen Verzichts des Patentinhabers gegenüber dem IGE aufrecht erhalten worden ist, feststeht (Handelsgericht, 16. August 2005, HG.2005.21). Patent; Beklagten; Teilverzicht; Patentansprüche; Verfahren; Streitpatent; Patentanspruch; Klage; Patents; Sistierung; Handelsgericht;
IV 2005/21 und I 669/05Versicherungsgericht09.08.2005 - Entscheid Art. 28 Abs. 2ter IVG (Fassung 4.IV-Revision): Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. August 2005, IV 2005/21).Vom Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Urteil vom 2. März 2006 aufgehoben (I 669/05). ähig; Haushalt; Erwerb; Einschränkung; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Rente; Invalide; Abklärung; Gesundheit; Einsprache; Recht;
BZ.2004.94Kantonsgericht25.07.2005 - Entscheid Art. 4 aVG. Beginn der Verwirkungsfrist bei Verantwortlichkeitsansprüchen. Kenntnis der Schädigung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 aVG (Verantwortlichkeitsgesetz vom 7. Dezember 1959, sGS 161.1) liegt bei Personenschäden vor, wenn - objektiv - der Personenschaden berechnet werden kann und - subjektiv - der Geschädigte nicht aus zureichenden Gründen annimmt, der Schaden lasse sich noch nicht berechnen (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 25. Juli 2005, BZ.2004.94; aufgehoben durch Entscheid des Kassationsgerichts vom 20. Dezember 2005). Quot; Schaden; Verwirkung; Zustand; Klage; Geschädigte; Kanton; Berufung; Gallen; Verwirkungsfrist; Frist; Hinweis; Therapie; Kantons;
VZ.2005.17Kantonsgericht21.07.2005 - Entscheid Art. 78 Abs. 2 GerG (sGS 941.1); Art. 60 Abs. 1, 153 Abs. 2 und Art. 146 Abs. 1 ZPO (sGS 961.2); Art. 274d OR (SR 220). Die Vorinstanz hätte, wenn sie die Kläger als unentschuldigt ausgeblieben erachtete, das Schlichtungsverfahren in Anwendung von Art. 83 lit. b ZPO als erledigt abschreiben müssen. Art. 78 Abs. 2 GerG, wonach der Richter die Verwirkungsfolge in der Vorladung festhält, und Art. 60 Abs. 1 ZPO, wonach eine Partei (nur dann) säumig ist, wenn sie trotz Androhung der Säumnisfolge eine Vorladung unentschuldigt nicht beachtet, gelten auch für das Verfahren vor der Schlichtungsstelle (Kantonsgericht, Präsident der III. Zivilkammer, VZ.2005.17). Schlichtungsstelle; Verfahren; Parteien; Vorinstanz; Mieter; Klage; Vorladung; Frist; Mietverhältnis; Vergleich; Eingabe; Verhandlung;
BZ.2005.9Kantonsgericht20.07.2005 - Entscheid Art. 336 Abs. 1 lit. d OR. Trotz engem, zeitlichem Zusammenhang zwischen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und der Kündigung lag keine Rachekündigung vor. Insbesondere hatte die Arbeitnehmerin im Kündigungszeitpunkt kein Interesse mehr am Bestand des Arbeitsverhältnisses (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 20. Juli 2005, BZ.2005.9). Arbeit; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Klage; Ansprüche; Quot; Arbeitsgericht; Berufung; Missbräuchlichkeit; Rachekündigung;
RZ.2005.17Kantonsgericht20.07.2005 - Entscheid Art. 340, 340b OR; Art. 198 ZPO. Vorsorgliche Vollstreckung eines Konkurrenzverbotes. Ablehnung des Begehrens, wenn die wahrscheinliche Begründetheit des Hauptanspruchs nicht glaubhaft gemacht ist (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 20. Juli 2005, RZ.2005.17) Gesuch; Gesuchsgegner; Konkurrenz; Konkurrenzverbot; Arbeitgeber; Kunden; Voraussetzung; Massnahme; Gesuchsgegners; Voraussetzungen;
VZ.2005.35Kantonsgericht19.07.2005 - Entscheid Art. 80 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG (SR 281.1); Art. 254 Abs. 1 lit. c ZPO (sGS 961.2). Recht; Rechtsöffnung; Gläubiger; Veranlagung; Verlust; SchKG; Schuldner; Verlustschein; Rechtskraft; Konkurs; Rechtskraftbescheinigung;
VZ.2005.3Kantonsgericht18.07.2005 - Entscheid Art. 75, Art. 254 Abs. 1 lit. c und Art. 268 Abs. 2 ZPO (sGS 961.2). Ein Vermittler handelt willkürlich, wenn er in einem überdurchschnittlichen Fall für das Vermittlungsverfahren lediglich eine Parteientschädigung von knapp 4,5% des Honorars für das (ganze) erstinstanzliche Verfahren zuspricht (Kantonsgericht, Präsident der III. Zivilkammer, 18. Juli 2005, VZ.2005.3). Klägerinnen; Recht; Vermittlung; Vermittler; Streitwert; Beklagten; Honorar; Vermittlungsvorstand; Entschädigung; Vermittlerin; Entscheid;
RZ.2005.29Kantonsgericht11.07.2005 - Entscheid Art. 281 Abs. 2 lit. a ZPO (sGS 961.2). Ist die Klage aussichtslos, wird die unentgeltliche Prozessführung nicht bewilligt. Dies war hier der Fall, denn der Beklagte wird sich voraussichtlich erfolgreich auf Willensmängel berufen können (Kantonsgericht, Präsident der III. Zivilkammer als Einzelrichter, 11. Juli 2005, RZ.2005.29). Quot; Rekurs; Rekursbeilage; Gesuch; Mandat; Prozessführung; Begründung; Eingabe; Vorderrichter; Unzeit; Beklagten; Klage; Willensmängel;
RZ.2005.22Kantonsgericht07.07.2005 - Entscheid Art. 197 lit. a ZPO (sGS 961.2). Handhabung klaren Rechts. Vertrag betreffend Übernahme eines Ferienreisengeschäfts mit Konkurrenzverbotsklausel. Die Auslegung von Verträgen kann - von einfachen Fällen abgesehen - nicht Gegenstand eines Verfahrens zur schnellen Handhabung klaren Rechts sein. Ebensoweinig kann ein allfälliger Druchgriff im vorliegenden Verfahren geprüft werden, da nicht von klarem Recht gesprochen werden kann, wo ein erheblicher richterlicher Ermessensspielraum besteht. Vorliegen liquider tatsächlicher und rechtlicher Verhältnisse verneint (Kantonsgericht, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 7. Juli 2005, RZ.2005.22). Recht; Rekurs; Vereinbarung; Firma; Ferien-XX-AG; Beklagten; Vertrag; Quot; Spanien; Spanienreisen; Entscheid; Verhältnisse; Voraussetzung;
HG.2004.94Handelsgericht27.06.2005 - Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14 Beklagten; Arbeitnehmer; Rechnung; Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Recht; LugÜ; Klage; Vertrag; Über; Verfahren; Verrechnung;
VZ.2005.28Kantonsgericht27.06.2005 - Entscheid Art. 128 Abs. 4 BV (SR 101); Art. 80 und 81 SchKG (SR 281.1); Art. 2, Art. 104 Recht; Rechtsöffnung; Steuer; Kanton; Gläubiger; Zahlung; Zahlungsbefehl; Gallen; Bundes; Forderung; Bundessteuer; Entscheid;
BZ.2004.91Kantonsgericht24.06.2005 - Entscheid Art. 226a und Art. 226m aOR; Art. 1 und Art. 6 Abs. 1 lit. c aKKG; Art. 266k OR (SR 220). Zu prüfen war, welche Normen auf den zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasing-Vertrag anwendbar sind. Bei der Ermittlung des übereinstimmenden Parteiwillens ist von den vom Kläger unterzeichneten schriftlichen Dokumenten, namentlich dem Leasing-Vertrag sowie den Allgemeinen Leasing-Bestimmungen, auszugehen. Auf einen stark die Miete betonenden Leasing-Vertrag ist die zwingende mietrechtliche Regelung von Art. 266k OR anzuwenden (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 24. Juni 2005, BZ.2004.91). Leasing; Vertrag; Vertrags; Fahrzeug; Leasingvertrag; Eigentum; Leasingbestimmungen; Quot; Abzahlung; Klage; Eigentums; Leasingnehmer;
ST.2005.5Kantonsgericht22.06.2005 - Entscheid Art. 139 Ziff. 3 Abs. 2 StGB (SR 311.0). Bandenmässigkeit: Zwei Personen genügen, um eine Bande im Sinne der Gesetzgebung zu bilden, wenn gewisse Mindestansätze einer Organisation (etwa einer Rollen- oder Arbeitsteilung) und die Intensität des Zusammenwirkens ein derartiges Ausmass erreichten, dass von einem bis zu einem gewissen Grade fest verbundenen und stabilen Team gesprochen werden kann, auch wenn dieses allenfalls nur kurzlebig war (Kantonsgericht, Strafkammer, 22. Juni 2005, ST.2005.5). Quot; Angeklagte; Personen; Bande; Sinne; Organisation; Arbeitsteilung; Intensität; NIGGLI/RIEDO; Bandenmässigkeit; Zusammenwirken;