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Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1991.5: Zivilkammer

Der Richter hat am 4. November 2009 entschieden, dass der Rekurs von F.________ zurückgezogen wurde. Die Sache wird daher aus dem Register gestrichen, und es fallen keine Gerichtskosten oder Entschädigungen an. Die Entscheidung wurde der Fiduciaire Jaques SA in Sainte-Croix (für F.________) und dem Amt für Invalidenversicherung des Kantons Waadt zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss beim Bundesgericht Beschwerde im öffentlichen Recht oder subsidiäre Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZZ.1991.5

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1991.5
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZZ.1991.5 vom 24.09.1991 (SO)
Datum:24.09.1991
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Vertretungsmacht des Architekten, SIA-Norm 118
Schlagwörter : Urteil; Bundesgericht; Berufung; Dezember
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZZ.1991.5

Urteil vom 24. September 1991

Das Bundesgericht wies eine gegen dieses Urteil erhobene Berufung, soweit darauf einzutreten war, am 17. Dezember 1991 ab.



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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