Zusammenfassung des Urteils ZZ.1991.5: Zivilkammer
Der Richter hat am 4. November 2009 entschieden, dass der Rekurs von F.________ zurückgezogen wurde. Die Sache wird daher aus dem Register gestrichen, und es fallen keine Gerichtskosten oder Entschädigungen an. Die Entscheidung wurde der Fiduciaire Jaques SA in Sainte-Croix (für F.________) und dem Amt für Invalidenversicherung des Kantons Waadt zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss beim Bundesgericht Beschwerde im öffentlichen Recht oder subsidiäre Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1991.5 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 24.09.1991 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Vertretungsmacht des Architekten, SIA-Norm 118 |
Schlagwörter : | Urteil; Bundesgericht; Berufung; Dezember |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Das Bundesgericht wies eine gegen dieses Urteil erhobene Berufung, soweit darauf einzutreten war, am 17. Dezember 1991 ab.
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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