Zusammenfassung des Urteils ZZ.1991.22: Zivilkammer
Am 12. November 1991 wurde eine staatsrechtliche Beschwerde des Klägers vom Bundesgericht am 1. April 1992 abgewiesen.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1991.22 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 12.11.1991 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Arrest |
Schlagwörter : | Urteil; Klägers; Bundesgericht; April |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Eine staatsrechtliche Beschwerde des Klägers wurde vom Bundesgericht am 1. April 1992 abgewiesen.
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