Zusammenfassung des Urteils ZZ.1991.15: Zivilkammer
Eine Frau namens A. Q. hat im Jahr 2003 eine Invalidenversicherungsleistung beantragt und erhielt ab April 2004 eine Viertelrente. Nachdem sie gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt hatte, wurde eine multidisziplinäre Expertise angeordnet. Die Expertise sollte vom Zentrum für Expertise Z.________ durchgeführt werden, was die Antragstellerin jedoch ablehnte. Sie forderte die Ablehnung der Experten und argumentierte, dass diese nicht unabhängig seien. Trotzdem wurden die Experten als unparteiisch eingestuft und für die Untersuchung benannt. Die Gerichtskosten werden der unterlegenen Partei auferlegt.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1991.15 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 28.11.1991 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Rekurs, Zulässigkeit, Abschreibungsgesuch |
Schlagwörter : | Urteil; Urteile; Massnahmen; Über; Zweckmässigkeit; Sistierung; Verzicht; Abschreibung; Obergericht; Zivilkammer; November |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 28. November 1991
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