Zusammenfassung des Urteils ZZ.1980.4: Zivilkammer
Ein Gerichtsverfahren fand statt, bei dem I.________ des Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verstössen gegen das Ausländergesetz beschuldigt wurde, während H.________ des versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verstössen gegen das Ausländergesetz beschuldigt wurde. I.________ wurde in Untersuchungshaft genommen, da genügend Verdachtsmomente für seine Schuld vorlagen. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf das Risiko von Wiederholungstaten, Fluchtgefahr und die Erfordernisse der Ermittlungen. Der Rekurs von I.________ wurde abgelehnt, und er wurde zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 440 CHF verurteilt.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1980.4 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 12.11.1980 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Güterausscheidungsverfahren, Amtschreiber |
Schlagwörter : | Amtschreiber; Amtschreibers; Amtschreiberei; Verfahren; Urteil; Mitwirkung; Verfahrens; Grundlage; Richter; Hauser; Erbteilungsvertrag; Regelung; Stadium; Vergleichsverhandlungen; Klage; Mitwirkungsbefugnis; Anspruch; Prinzip; Gewaltentrennung; Auffassung; Vorliegen; Inventars |
Rechtsnorm: | Art. 58 BV ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Es ergibt sich, dass für das Beschwerdebegehren auf Weiterführung des Verfahrens durch den Amtschreiber die rechtliche Grundlage fehlt.
Gesamtgericht, Urteil vom 12. November 1980
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