Zusammenfassung des Urteils ZZ.1980.34: Versicherungsgericht
Der Text handelt von einem Gerichtsverfahren gegen X.________ wegen Recels. Der Juge d'instruction von Lausanne hat die Bitte von X.________ auf vorläufige Freilassung abgelehnt. Der Präsident des Gerichts von Lausanne hat es abgelehnt, einen Pflichtverteidiger für X.________ zu bestimmen. Das Gericht hat X.________'s Einspruch gegen die Ablehnung der vorläufigen Freilassung abgelehnt. Schliesslich wurde entschieden, dass X.________ dem Pflichtverteidiger eine Entschädigung von 387 CHF zahlen muss. Es wurde auch festgelegt, dass X.________ die Gerichtskosten tragen muss.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1980.34 |
Instanz: | Versicherungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 17.12.1980 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Anforderungen an Arbeitslose bezüglich persönlicher Arbeitsbemühungen |
Schlagwörter : | Arbeit; Arbeitsamt; Solothurn; Urteil; Arbeitsamtes; Erziehungsdepartement; Bereich; Vorsprachen; Arbeitsbemühungen; Versicherungsgericht; Versicherungsgerichts; Kantons; Marrer; Formular; Quot;Nachweis; Arbeitsbemühungenquot; Anfang; Schuldirektion; Ausserdem; Amtsblatt; Schulblatt; Solothurner; Zeitung; Anstrengungen; änglich |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Versicherungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1980
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