E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Zivilkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1980.1: Zivilkammer

Es handelt sich um eine Entscheidung der Cour des Assurances Sociales vom 17. November 2009, bei der es um einen Rechtsstreit zwischen S.________ und X.________ SA geht. Nachdem eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde, in der X.________ SA sich verpflichtet, S.________ einen Betrag von CHF 14'447.90 zu zahlen und S.________ im Gegenzug ihren Rekurs zurückzieht, wird die Transaktion von der Richterin Mme Di Ferro Demierre genehmigt. Der Rekurs wird somit als gegenstandslos erklärt und die Kosten des Verfahrens entfallen. Die Entscheidung kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZZ.1980.1

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1980.1
Instanz:Zivilkammer
Abteilung:-
Zivilkammer Entscheid ZZ.1980.1 vom 09.07.1980 (SO)
Datum:09.07.1980
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Eingebrachtes Frauengut, Zustimmung des Ehemannes, gewöhnliche Vertretungsmacht der Ehefrau
Schlagwörter : Urteil; Bundesgericht
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts ZZ.1980.1

Urteil vom 9. Juli 1980

Gegen das Urteil wurde beim Bundesgericht verwaltungsgerichtliche Beschwerde erhoben; sie wurde abgewiesen.



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.