Zusammenfassung des Urteils ZKBES.2014.173: Zivilkammer
Die Cour de Cassation pénale hat am 28. September 2009 über einen Rekurs von U.________ gegen ein Urteil des Strafvollzugsrichters verhandelt. Der Rekurs wurde zugunsten von U.________ entschieden, da das Urteil aufgrund einer nicht ordnungsgemäss zugestellten Entscheidung des Präfekten von Aigle nicht vollstreckbar war. Die Gerichtskosten in Höhe von 150 CHF werden vom Staat übernommen.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZKBES.2014.173 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 24.02.2015 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Auferlegung von Nebeninterventionskosten und Pauschale für Schlichtungsverhandlung |
Schlagwörter : | Mitwirkung; Partei; Urteilsfindung; Auml;sslich; Billigkeitsgruuml;nden; Parteientschauml;digung; Entschauml;digung; Uuml;r; Beweisverfahren; Aufwand |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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