Zusammenfassung des Urteils STBER.2014.15: Strafkammer
Das Urteil besagt, dass wenn eine Partei zunächst eine Änderung des Urteils zu ihren Gunsten verlangt, dann aber vor dem Berufungsgericht nur noch um Bestätigung des Urteils bittet, dies als impliziter Rückzug der Berufung angesehen wird. Das erstinstanzliche Urteil kann dann nicht mehr zu Ungunsten der Partei geändert werden.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | STBER.2014.15 |
Instanz: | Strafkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 16.04.2015 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | mehrfacher Steuerbetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung |
Schlagwörter : | Beschuldigten; Urteil; Urteils; Parteivortrag; Berufungsgericht; Bestauml;tigung; Ruuml;ckzug; Anschlussberufung; Auml;ndert |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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