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Urteil Strafkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils STBER.2014.15: Strafkammer

Das Urteil besagt, dass wenn eine Partei zunächst eine Änderung des Urteils zu ihren Gunsten verlangt, dann aber vor dem Berufungsgericht nur noch um Bestätigung des Urteils bittet, dies als impliziter Rückzug der Berufung angesehen wird. Das erstinstanzliche Urteil kann dann nicht mehr zu Ungunsten der Partei geändert werden.

Urteilsdetails des Kantongerichts STBER.2014.15

Kanton:SO
Fallnummer:STBER.2014.15
Instanz:Strafkammer
Abteilung:-
Strafkammer Entscheid STBER.2014.15 vom 16.04.2015 (SO)
Datum:16.04.2015
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:mehrfacher Steuerbetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung
Schlagwörter : Beschuldigten; Urteil; Urteils; Parteivortrag; Berufungsgericht; Bestauml;tigung; Ruuml;ckzug; Anschlussberufung; Auml;ndert
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts STBER.2014.15

Urteils zuungunsten des Beschuldigten verlangt, dann aber im Parteivortrag vor Berufungsgericht nur noch dessen Bestätigung beantragt, ist von einem impliziten Rückzug der Anschlussberufung auszugehen. Das erstinstanzliche Urteil kann nicht mehr zum Nachteil des Beschuldigten abgeändert werden.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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