Zusammenfassung des Urteils JK 10 12: Obergericht
Ein Mann namens R.________ wurde wegen des Verdachts auf Gefährdung und Vergewaltigung festgenommen. Er soll seine Partnerin gezwungen haben, sexuelle Handlungen zu vollziehen, sie geschlagen und gewürgt haben. Obwohl er die Vorwürfe zugegeben hat, wurde er in Untersuchungshaft gehalten, da ein erhebliches Rückfallrisiko besteht. Es wurden bereits frühere Vorfälle von Gewalt und Bedrohungen gegenüber der Partnerin gemeldet. Ein psychiatrisches Gutachten wurde angefordert, um das Risiko einer Wiederholungstat zu bewerten. Der Gerichtsbeschluss bestätigt die Inhaftierung und legt die Kosten dem Mann zur Last.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | JK 10 12 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Justizkommission |
Datum: | 20.04.2010 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | § 130 Abs. 1 ZPO. Bezahlt ein UR-Gesuchsteller keine Unterhaltsbeiträge an seine Ehefrau, so ist der daraus resultierende Überschuss für die Prozessführung zu verwenden. |
Schlagwörter : | Gesuchsteller; Überschuss; Prozessführung; Rechtspflege; Obergerichts; Unterhaltsbeiträge; Justizkommission; UR-Verfahren; Praxisübersicht; Unterdeckung; Ehegatten; Ehegattin; Bezahlt; UR-Gesuchsteller; Ehefrau; ======================================================================; Richterin; Amtsgerichtspräsidenten; Begehren; Gesuchstellers; Ehescheidungsverfahren; Erwägungen:; Einnahmen; Ausgaben; Person; Effektivitätsgrundsatz |
Rechtsnorm: | Art. 163 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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