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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2014.00036: Kantonsgericht

Ein tödlicher Verkehrsunfall führte zur Einstellung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung. Die Eltern des Verunglückten legten Beschwerde ein, da Zweifel an der Sorgfaltspflicht des Beschuldigten bestanden. Das Gericht entschied, dass die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird. Die Kosten des Verfahrens werden von der Staatskasse übernommen, und den Beschwerdeführern wird eine Parteientschädigung von Fr. 2‘000.- zugesprochen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2014.00036

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2014.00036
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2014.00036 vom 19.09.2014 (GL)
Datum:19.09.2014
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Einstellungsverfügung
Schlagwörter : Staats; Lastwagen; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Einstellungsverfügung; Anklage; Beschuldigte; Verfahren; Jugendanwaltschaft; Staatskasse; Kanton; Verfahren; Sinne; Aussagen; Sachverhalt; Glarus; Kantons; Zusammenhang; Beschuldigten; Fussgängerstreifen; Fahrrad; Entscheid; ätte
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2014.00036

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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