Zusammenfassung des Urteils OG.2014.00036: Kantonsgericht
Ein tödlicher Verkehrsunfall führte zur Einstellung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung. Die Eltern des Verunglückten legten Beschwerde ein, da Zweifel an der Sorgfaltspflicht des Beschuldigten bestanden. Das Gericht entschied, dass die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird. Die Kosten des Verfahrens werden von der Staatskasse übernommen, und den Beschwerdeführern wird eine Parteientschädigung von Fr. 2‘000.- zugesprochen.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2014.00036 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 19.09.2014 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Einstellungsverfügung |
Schlagwörter : | Staats; Lastwagen; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Einstellungsverfügung; Anklage; Beschuldigte; Verfahren; Jugendanwaltschaft; Staatskasse; Kanton; Verfahren; Sinne; Aussagen; Sachverhalt; Glarus; Kantons; Zusammenhang; Beschuldigten; Fussgängerstreifen; Fahrrad; Entscheid; ätte |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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