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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2014.00033: Kantonsgericht

Die Abteilung Wald und Naturgefahren des Departements Bau und Umwelt des Kantons Glarus hat Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus eingereicht. Es ging um einen Fall, in dem ein Autofahrer ohne sichtbare Fahrbewilligung an einer Waldstrasse parkte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein, woraufhin die Abteilung Beschwerde einreichte, jedoch wurde die Beschwerde abgewiesen, da sie nicht legitimiert war. Es wurde festgestellt, dass weder die Abteilung Wald und Naturgefahren noch der Revierförster, der die Anzeige erstattet hatte, berechtigt waren, gegen die Einstellungsverfügung vorzugehen. Der Präsident des Obergerichts entschied, dass keine Gerichtskosten erhoben werden und informierte die beteiligten Parteien über die Entscheidung.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2014.00033

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2014.00033
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2014.00033 vom 17.07.2014 (GL)
Datum:17.07.2014
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Einstellungsverfügung
Schlagwörter : Kanton; Verfahren; Waldstrasse; Glarus; Staatsanwaltschaft; Anzeige; Verfahrens; Abteilung; Waldstrassen; Einstellungsverfügung; Naturgefahren; Revierförster; Person; Obergericht; Fahrzeug; Übertretung; Interesse; Umwelt; Kantons; Kantone; Bewilligung; Verfahren; Prozess; Verfügung; Waldgesetz; Gemeinde; Reglements; Gebiet
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber, Kommentar zur Schweizerischen Strafpro­zessordnung, Zürich, 2010

Entscheid des Kantongerichts OG.2014.00033

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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