Zusammenfassung des Urteils OG.2014.00005: Kantonsgericht
Der Beschwerdeführer A.______ hat Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts eingereicht, der seine Einsprache gegen einen Strafbefehl abgelehnt hat. Er wurde aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten, was er als unangemessen empfand. Trotz einer ergänzten Beschwerdeschrift wurde die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Auch ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wurde abgelehnt, da die Beschwerde unzulässig war. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtsgebühr von Fr. 200.- tragen.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2014.00005 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 07.03.2014 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Kosten |
Schlagwörter : | Beschwer; Kanton; Kantonsgerichts; Einsprache; Eingabe; Rechtspflege; Obergericht; Verfahren; Entscheid; Gesuch; Verfügung; Obergerichtsvizepräsident; Prozessführung; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeschrift; Beschwerde; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Glarus; Kantonsgerichtspräsidium; Beschwerdegegner; Betracht:; Vorinstanz |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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