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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2014.00005: Kantonsgericht

Der Beschwerdeführer A.______ hat Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts eingereicht, der seine Einsprache gegen einen Strafbefehl abgelehnt hat. Er wurde aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten, was er als unangemessen empfand. Trotz einer ergänzten Beschwerdeschrift wurde die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Auch ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wurde abgelehnt, da die Beschwerde unzulässig war. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtsgebühr von Fr. 200.- tragen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2014.00005

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2014.00005
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2014.00005 vom 07.03.2014 (GL)
Datum:07.03.2014
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Kosten
Schlagwörter : Beschwer; Kanton; Kantonsgerichts; Einsprache; Eingabe; Rechtspflege; Obergericht; Verfahren; Entscheid; Gesuch; Verfügung; Obergerichtsvizepräsident; Prozessführung; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeschrift; Be­schwerde; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Glarus; Kantonsgerichtspräsidium; Beschwerdegegner; Betracht:; Vorinstanz
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2014.00005

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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