Zusammenfassung des Urteils OG.2013.00064: Kantonsgericht
Der Fall handelt von einer Person, die beim Jagen gegen das Glarner Jagdgesetz verstiess, indem sie keine angemessene Nachsuche durchführte. Die Person wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 CHF verurteilt. Der Richter bestätigte das Urteil und wies die Berufung ab. Die Gerichtskosten von insgesamt 2.540 CHF wurden der verurteilten Person auferlegt.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2013.00064 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 02.05.2014 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Widerhandlung gegen das Glarner Jagdgesetz, ect. |
Schlagwörter : | Berufung; Jagdgesetz; Berufungskläger; Kanton; Busse; Jagdhunde; Verordnung; Urteil; Glarner; Staats; Verwendung; Jagdhunden; Verfahren; Gericht; Vorinstanz; Ausübung; Schweiss; Jagdverordnung; Entschädigung; Kantons; Staatsanwaltschaft; Vorschriften; Recht; Glarus; Schuld; Prüfung; Jagdgesetzes; Dispositiv |
Rechtsnorm: | Art. 106 StGB ; |
Referenz BGE: | 137 IV 352; |
Kommentar: |
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