E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2013.00064: Kantonsgericht

Der Fall handelt von einer Person, die beim Jagen gegen das Glarner Jagdgesetz verstiess, indem sie keine angemessene Nachsuche durchführte. Die Person wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 CHF verurteilt. Der Richter bestätigte das Urteil und wies die Berufung ab. Die Gerichtskosten von insgesamt 2.540 CHF wurden der verurteilten Person auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2013.00064

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2013.00064
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2013.00064 vom 02.05.2014 (GL)
Datum:02.05.2014
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Widerhandlung gegen das Glarner Jagdgesetz, ect.
Schlagwörter : Berufung; Jagdgesetz; Berufungskläger; Kanton; Busse; Jagdhunde; Verordnung; Urteil; Glarner; Staats; Verwendung; Jagdhunden; Verfahren; Gericht; Vorinstanz; Ausübung; Schweiss; Jagdverordnung; Entschädigung; Kantons; Staatsanwaltschaft; Vorschriften; Recht; Glarus; Schuld; Prüfung; Jagdgesetzes; Dispositiv
Rechtsnorm:Art. 106 StGB ;
Referenz BGE:137 IV 352;
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2013.00064

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.