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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2013.00060: Kantonsgericht

Die Bank A.______ und die D.______ AG hatten einen Kreditvertrag, der zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Die Bank forderte Geld von der D.______ AG zurück, was zu Gerichtsverfahren und Kosten führte. Letztendlich wurde die Berufung der D.______ AG abgewiesen, und sie musste der Bank A.______ eine Entschädigung zahlen. Die Gerichtskosten betrugen insgesamt CHF 4'000.-.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2013.00060

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2013.00060
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2013.00060 vom 24.01.2014 (GL)
Datum:24.01.2014
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Forderung
Schlagwörter : Berufung; Recht; Forderung; Verfahren; Parteien; Rechtsöffnung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Kanton; Parteientschädigung; Kantons; Gericht; Kantonsgericht; Urteil; Berufungsbeklagten; Rückforderung; Betreibung; Vorinstanz; Rückforderungsklage; Verrechnung; Liquidation; Betreibungs; Entscheid; Konkurs; Zahlung; Galler; Bundesgericht; SchKG; Schuldner
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2013.00060

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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