Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 90: -
In dem Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Strafkammer, ging es um die Verurteilung der Beschuldigten C. wegen Verbrechen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen 15 Monate aufgeschoben wurden, sowie eine Geldstrafe von Fr. 300.--. Die Beschuldigte wurde schuldig gesprochen und musste zudem Vermögenswerte in Höhe von insgesamt Fr. 40'540.-- sowie Bargeld in USD und EUR abgeben. Die Gerichtskosten wurden auf Fr. 5'000.-- festgesetzt. Die Berufung der Drittansprecherinnen A. und B. gegen die Einziehung der Vermögenswerte wurde abgewiesen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 90 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Steuerrekursgericht |
Datum: | 30.10.2003 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2003 90 S.346 2003 Steuerrekursgericht 346 [...] 90 Bemessung des Vermögens (§ 60 Abs. 1 und 4 StG). Vermögensbestandteile,... |
Schlagwörter : | Vermögen; Vermögens; Erben; Erbengemeinschaft; Rekurrenten; Steuerperiode; Besitzes; Erbschaft; Steuerpflicht; Vermögensbestandteil; Steuerrekursgericht; Bemessung; Vermögensbestandteile; Steuern; Merkblatt; Fällen; Steueramtes; Gewichtung; Punkt; Rekurs; Todestag; Vermö-; Sachen; Kantonale; Erwägungen; Streitig; änglich |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.