Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 103: -
In dem vorliegenden Fall ging es um eine Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 22. Juli 2013 betreffend Rechtsöffnung. Der Gesuchsgegner hatte fristgerecht Beschwerde erhoben, da er angab, die Veranlagungsverfügung für die direkte Bundessteuer 2010 nicht erhalten zu haben. Die Vorinstanz entschied jedoch, dass die Veranlagungsverfügung als zugestellt gilt, da der Gesuchsgegner mit einer Zustellung habe rechnen müssen. Daher wurde das Rechtsöffnungsbegehren gutgeheissen und die Beschwerde des Gesuchsgegners abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden dem Gesuchsgegner auferlegt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 103 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 12.12.2003 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2003 103 S.385 2003 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 385 [...] 103 Gebietsbeschränkung; Eingrenzung bei gleichzeitiger... |
Schlagwörter : | Eingrenzung; Bezirk; Ausländerrecht; Umplatzierung; Zwangsmassnahmen; Gebietsbeschränkung; Anordnung; Neuzuweisung; Gemeinde; Bezirkes; Asylsuchender; Anspruch; Wohnortes; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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