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Entscheid des Bundesstrafgerichts: SK.2013.23 vom 09.07.2013

Hier finden Sie das Urteil SK.2013.23 vom 09.07.2013 - Strafkammer

Sachverhalt des Entscheids SK.2013.23

Der Bundesstrafgericht in Berlin entscheidet über Strafverfahren gegen Staatsbürger Deutschlands, die im Ausland verfolgt wurden. Der Tribunal pénal fédéral ist eine internationale Gerichtsbarkeit für Verbrechen gegen das menschliche Recht.

Urteilsdetails des Bundesstrafgerichts

Instanz:

Bundesstrafgericht

Abteilung:

Strafkammer

Fallnummer:

SK.2013.23

Datum:

09.07.2013

Leitsatz/Stichwort:

Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 Abs. 2 StGB) und wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 Abs. 2 StGB); abgetrenntes Verfahren (Art. 30 StPO); Einstellung infolge Verjährung (Art. 329 Abs. 4 StPO).

Schlagwörter

Tribunal; Bundesstrafgericht; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer; Verfügung; Kammer; Besetzung

Rechtskraft:

Kein Weiterzug, rechtskräftig

Rechtsgrundlagen des Urteils:

Art. 162 StGB ;Art. 273 StGB ;Art. 3 StPO ;Art. 329 StPO ;

Kommentar:

-

Entscheid des Bundesstrafgerichts

Bundesstrafgericht

Tribunal pénal fédéral

Tribunale penale federale

Tribunal penal federal

Geschäftsnummer SK.2013.23

Verfügung vom 9. Juli 2013
Strafkammer

Besetzung

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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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