Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2019

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
145 V 380 - (9C_221/2019)07.10.2019Art. 25 Abs. 2 lit. a, Art. 25a Abs. 1, 3, 4 und 5 Satz 2 (Abs. 5 in der bis 31. Dezember 2018 gültig gewesenen Fassung), Art. 35 Abs. 2 lit. k, Art. 39 Abs. 3 und Art. 50 KVG; Art. 33 lit. b, h und i KVV; Art. 7, 7a, 8 und 9 KLV; Beschluss des Regierungsrats des Kantons Solothurn RRB Nr. 2016/1186 vom 27. Juni 2016; Methode zur Ermittlung des Pflegebedarfs in Pflegeheimen für die Einstufung in die Pflegestufen. Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sah das Verordnungsrecht des Bundes im hier massgeblichen Zeitraum bis Ende Februar 2017 kein schweizweit einheitliches Verfahren für die Ermittlung des Pflegebedarfs in Pflegeheimen vor. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn verhielt sich nicht bundesrechtswidrig, indem mit RRB Nr. 2016/1186 vom 27. Juni 2016 entsprechende, auf dem Pflegebedarfssystem RAI/RUG, Version CH-Index 2016, basierende kantonale Ansätze ab 1. Juli 2016 festgelegt wurden ("Höchsttaxen stationäre und teilstationäre Angebote im Bereich Pflege [Alters- und Pflegeheime]"; E. 3-8; vgl. auch Urteil 2C_333/2012 vom 5. November 2012). Pflege; Kanton; Bundes; Pflegebedarf; Pflegeheim; Pflegebedarfs; Pflegeheime; Krankenversicherer; System; Urteil; Solothurn; Regierungsrat;
145 V 209 - (8C_494/2018)06.06.2019Art. 16 und Art. 17 Abs. 1 ATSG; Zumutbarkeit der Selbsteingliederung bei rückwirkend befristeter und/oder abgestufter Rentenzusprache. Bei Herabsetzung oder Aufhebung der Invalidenrente von über 55-jährigen Versicherten sind auch dann grundsätzlich Eingliederungsmassnahmen durchzuführen, wenn über die Befristung und/oder Abstufung zeitgleich mit der Rentenzusprache befunden wird (E. 5). Rente; Urteil; Invalidenrente; Rentenbezug; Selbsteingliederung; /oder; Hinweis; Bundesgericht; Eingliederung; Arbeitsmarkt; Rechtsprechung;
145 V 215 - (9C_724/2018)11.07.2019Art. 4 Abs. 1 IVG in Verbindung mit Art. 6-8 ATSG; Art. 28 Abs. 1 IVG; invalidenversicherungsrechtliche Relevanz von Abhängigkeitssyndromen (psychische Störungen durch psychotrope Substanzen). Primäre Abhängigkeitssyndrome sind - wie sämtliche psychischen Erkrankungen - grundsätzlich einem strukturierten Beweisverfahren nach BGE 141 V 281 zu unterziehen (E. 5 und 6.2; Änderung der Rechtsprechung). Substanz; Sucht; Recht; Abhängigkeit; Störung; Arbeit; Rechtsprechung; Abhängigkeitssyndrom; Urteil; Störungen; Substanzkonsum;
145 V 266 - (9C_760/2018)17.07.2019Art. 1b, 8a und 9 Abs. 1bis IVG; lit. a Abs. 1-3 der Schlussbestimmungen der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Änderung vom 18. März 2011 des IVG (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket; nachfolgend: SchlBest. IVG); Art. 2 FZA und Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; versicherungsmässige Voraussetzungen für Wiedereingliederungsmassnahmen. Die in Art. 9 Abs. 1bis IVG statuierte Voraussetzung der Versicherungsunterstellung gilt auch für die in lit. a Abs. 2 SchlBest. IVG in Verbindung mit Art. 8a IVG vorgesehenen Wiedereingliederungsmassnahmen (E. 4.2). Es ist mit dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere dem Diskriminierungsverbot, vereinbar, Personen ohne Wohnsitz und Erwerbstätigkeit in der Schweiz, deren Invalidenrente gestützt auf lit. a Abs. 1 SchlBest. IVG aufgehoben wurde, mangels Versicherungsunterstellung vom Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen und vom akzessorischen Anspruch auf Weiterausrichtung der bisherigen Rente während deren Dauer (lit. a Abs. 2 und 3 SchlBest. IVG) auszuschliessen (E. 6.3). Rente; Wiedereingliederung; Wiedereingliederungsmassnahmen; Anspruch; SchlBest; Person; Massnahmen; Recht; Versicherung; IVSTA; Schweiz;
145 V 396 - (9C_209/2019)22.07.2019Art. 25a Abs. 5 KVG; § 9 Abs. 5 des Pflegegesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 2010; Restfinanzierung der Pflegekosten; innerkantonale Zuständigkeit im Kanton Zürich. Zuständig für die Finanzierung der Pflegerestkosten nach Art. 25a Abs. 5 KVG bzw. nach dem zürcherischen Pflegegesetz ist diejenige Gemeinde, in der die versicherte Person vor Eintritt in eine auf der Pflegeheimliste figurierende Einrichtung Wohnsitz hatte. Nicht massgebend ist der Zeitpunkt der effektiven Inanspruchnahme von Pflegeleistungen (E. 4 und 5.3.2). Pflege; Gemeinde; Wohnsitz; Pflegeheim; Grüningen; Kanton; Zuständig; Stadt; Restfinanzierung; Zuständigkeit; Pflegegesetz; Person;
145 V 314 - (8C_629/2018)19.08.2019Art. 45 Abs. 3 ATSG; Auferlegung der Abklärungskosten an die Partei. Die dem Verursacherprinzip folgende Bestimmung von Art. 45 Abs. 3 ATSG beschlägt mit Blick auf den Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck entsprechend die Auferlegung einzig derjenigen Kosten, die entstanden sind, weil die Partei durch ihr unentschuldbares Verhalten eine Abklärungsmassnahme verhindert oder erschwert hat. Voraussetzung für im Ausnahmefall zu tragende Kosten ist somit ein bezüglich der Kostenverursachung vorwerfbares Verhalten (E. 4 und 5). IV-Stelle; Abklärung; Begutachtung; Observation; Verfügung; Verwaltung; Verhalten; Mitwirkung; Kantons; Entscheid; Mitwirkungspflicht;
145 V 354 - (9C_160/2019)20.08.2019Art. 64a Abs. 5 KVG; Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen; Rückerstattung an die Kantone. Die vollumfängliche Bezahlung rückständiger Forderungen durch die versicherte Person im Sinne von Art. 64a Abs. 5 KVG bezieht sich auf den Gesamtbetrag der in einem Verlustschein oder in einem gleichwertigen Rechtstitel festgestellten Forderung, dies ohne Kürzung um den Anteil von 85 %, der gegebenenfalls gemäss Art. 64a Abs. 4 KVG vom Kanton übernommen wird (E. 5). Assureur; LAMal; Assuré; éfaut; éance; éances; égral; éré; Mutuel; Assurance; étation; érée; -maladie; érées; équivalent;
145 V 278 - (8C_9/2019)22.08.2019Art. 42quater Abs. 3 IVG; Art. 39a lit. c IVV; Art. 42ter Abs. 3 IVG; Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen. Minderjährige versicherte Personen, denen ein Intensivpflegezuschlag nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird, haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag (E. 6). Assistenzbeitrag; Anspruch; Verordnung; Bundesrat; Kommission; Stunden; Handlungsfähigkeit; Intensivpflegezuschlag; Voraussetzungen;
145 V 343 - (9C_20/2019)28.08.2019Art. 53d Abs. 1 und 6 BVG; Art. 48 Abs. 1 VwVG; Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung, Verfahren und Teilliquidationsbilanz. Wer nur eine mittelbare Anwartschaft auf eine Hinterlassenenrente aus beruflicher Vorsorge hat, ist nicht legitimiert, einen Teilliquidationsbeschluss durch die Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Entsteht der Anspruch auf die Hinterlassenenrente erst nach dem Stichtag der Teilliquidation und nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens betreffend die Überprüfung des Teilliquidationsbeschlusses, so hat die berechtigte Person für das anschliessende Beschwerdeverfahren keine Beschwerdebefugnis (E. 2). Die Höhe der reglementarisch vorgesehenen "Rückstellung pendente Invaliditätsfälle" ist insbesondere aufgrund der Schadenerfahrung der Vorsorgeeinrichtung zu berechnen (E. 3.1). Leistungen (im Sinne einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht), die vertraglich der abgebenden Vorsorgeeinrichtung ausschliesslich zugunsten des Fortbestands zugesichert wurden, finden keinen Eingang in die Teilliquidationsbilanz (E. 3.2). Pensionskasse; Teilliquidation; Verfahren; Vorsorge; Rückstellung; Invaliditätsfälle; Agreement; Beschwer; Entscheid; -rechtlich; Höhe;
145 V 304 - (9C_540/2018)29.08.2019Art. 39 Abs. 1 lit. e, Art. 41 Abs. 1bis, Art. 49a Abs. 1 und 2 KVG; quantitative Beschränkung im Rahmen der Spitalplanung; anteilmässige Vergütung des Kantons bei ausserkantonaler Wahlbehandlung. Nach der Rechtsprechung (9C_151/2016; 9C_617/2017) kann eine im Leistungsauftrag festgehaltene Mengenbeschränkung, die sich nur auf die Einwohner des betreffenden Kantons bezieht, nicht von einem anderen Kanton angerufen werden, um die anteilmässige Vergütung der ausserkantonalen Wahlbehandlungen zu verweigern. Diese Rechtsprechung ist auch einschlägig, wenn die quantitative Beschränkung Kapazitäten (Pflegeplätze) im Psychiatriebereich betrifft und in der Spitalliste festgehalten wird (E. 4.3); sie wird bestätigt (E. 4.5 und 4.6). Kanton; Spital; Kantons; Bundes; Spitalliste; Recht; Mengenbeschränkung; Bundesgericht; Wahlbehandlung; Thurgau; Spitalplanung; Klinik;
145 V 320 - (9C_494/2019)16.09.2019Art. 5 Abs. 2 AHVG und Art. 6 Abs. 2 lit. g AHVV; AHV-rechtliche Beitragspflicht. Die Ausbildungsentschädigung an Lernvikare stellt beitragspflichtigen Lohn dar (Änderung der Rechtsprechung; E. 5 und 6). Arbeit; Ausbildung; Lernvikar; Arbeitsverhältnis; Urteil; Kantons; Lernvikare; Zuwendung; Pfarrer; Konkordat; Landeskirche;