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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
93 II 433 | 26.10.1967 | 1. Wiederherstellung einer Frist (Art. 35 OG). Die Tatsache, dass die Übersetzung des angefochtenen Entscheides dem Vertreter des Berufungsklägers erst nach Ablauf der Berufungsfrist zugegangen ist, bildet keinen Wiederherstellungsgrund (Erw.1). 2. Unzulässigkeit der Berufung gegen einen kantonalen Entscheid, der ein auf das kantonale Prozessgesetz gestütztes Revisionsgesuch abweist (Erw. 2). | élai; été; Tribunal; était; éforme; édéral; Berufung; Michel; éclaré; éré; être; écision; Espèce; Arrêt; édure; |
93 II 213 | 13.07.1967 | 1. Berufungsschrift, Reihenfolge der Anträge. Art. 55 Abs. 1 lit. b OG. (Erw. 1). 2. Als Endentscheide im Sinne des Art. 48 OG sind neben materiellen Urteilen auch solche Entscheide zu betrachten, welche die Beurteilung der Hauptstreitfrage wegen einer zerstörlichen Einrede ablehnen, jedoch nicht prozessuale Entscheide, die sich mit dem streitigen Anspruch, seinen Voraussetzungen und allfälligen seine Geltendmachung ausschliessenden Einreden (Klageverwirkung und dergleichen) nicht befassen. (Erw. 2). 3. Nichtigkeitsbeschwerde aus einem der in Art. 68 OG genannten Gründe kann in Zivilsachen gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide jeder Art, nicht bloss gegen Endentscheide, geführt werden. (Erw. 3). 4. Ob nach Fällung eines erstinstanzlichen Urteils (auch wenn dieses auf Scheidung der Ehe lautet, und auch, soweit es sich auf die Kinderzuteilung nach Art. 156 ZGB bezieht) schon vor Ablauf der Weiterziehungsfrist auf die Anrufung der obern kantonalen Instanz verzichtet werden könne, ist eine Frage des kantonalen Prozessrechts. Das Bundesrecht (insbesondere Art. 158 ZGB) schliesst einen solchen Verzicht für den kantonalen Instanzenzug nicht aus. (Erw. 4 und 5). 5. Wurde die hinsichtlich der Kindeszuteilung unterlegene Mutter durch drängende Fragen des Richters veranlasst, in unüberlegter Weise auf Weiterziehung zu verzichten, und lehnte das obere kantonale Gericht die Abnahme der dafür angebotenen Beweise ohne Grund ab? Dieser Vorwurf hätte vor Bundesgericht nur mit staatsrechtlicher Beschwerde erhoben werden können. (Erw. 6). | Urteil; Weiterziehung; Berufung; Urteils; Parteien; Verzicht; Instanz; Bundesgericht; Obergericht; Rechtsmittel; önne; Ehescheidung; |
93 II 151 | 14.07.1967 | Berufung in einem Verfahren auf Revision des Urteils in einem Scheidungsprozesse. 1. Unterliegt der Berufung an das Bundesgericht ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, der ein Revisionsgesuch auf Grund der Beurteilung einer bundesrechtlichen Vorfrage als unzulässig erklärt? (Erw. 1 und 2). 2. Erlaubt das Bundesrecht die Revision eines Scheidungsurteils nach dem Tode eines der geschiedenen Ehegatten? (Erw. 3 bis 6). | époux; édéral; Tribunal; écès; éritiers; édure; Friedli; écédé; éfendre; écision; être; Montandon; Pierre-André; été; |
101 II 47 | 23.07.1967 | Verantwortlichkeitsklage der Erben gegen einen Testamentsvollstrecker. 1. Verantwortlichkeitsklage gegen den Willensvollstrecker können die Erben und die andern vom Erblasser begünstigten Personen erheben. Hingegen ist der Dritte, der gestützt auf eine Zession der Erben am Nachlass beteiligt ist, nicht befugt zu klagen (Erw. 1). 2. Da der Willensvollstrecker eine unabhängige Stellung einnimmt, kann er die Werte des Nachlasses auch gegen den übereinstimmenden Willen der Erben verkaufen, sobald der Verkauf in den Rahmen seiner Aufgabe fällt, z.B. wenn er notwendig ist zur Bezahlung von Erbschaftsschulden (Erw. 2-3). | éritier; Staudhammer; éritiers; écute; écuteur; Exécuteur; Rothenanger; Fritz; était; Immeuble; Giordano; été; éder; ères; Accord; |
93 II 242 | 20.09.1967 | Art. 371 OR. Ist die Instandstellung der Fassaden eines Hauses (Malerarbeiten) als "Werk" oder "unbewegliches Bauwerk" zu betrachten? Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer. | Bauwerk; Verjährung; Besteller; Ansprüche; ähren; Verjährungsfrist; Unternehmer; Mängel; Arbeit; ährige; Werke; Bauwerke; Urteil; |
93 II 247 | 26.09.1967 | Kollektivgesellschaft, Auflösung und Liquidation infolge Todes des einen von zwei Gesellschaftern. Sinngemässe Heranziehung der Vorschriften über die Fortsetzung des Geschäftes durch den verbleibenden Gesellschafter (Art. 579 f. OR), wenn dieser als gesetzlicher Liquidator das Geschäft nicht liquidiert, sondern faktisch an sich zieht (Erw. 1). Bestimmung des dem ausscheidenden Gesellschafter bzw. dessen Erben zukommenden Betrages durch den Richter (Art. 580 OR); massgebende Grundsätze (Erw. 2). | Gesellschaft; Geschäft; Gesellschafter; Liquidation; Erben; Geschäfts; Aufträge; Klägerinnen; Geschäfte; Ausscheiden; Schubert; ätte; |
93 II 329 | 26.09.1967 | Akkreditiv. Solidarität. Die Rechtskraft des Urteils gegen den einen Solidarschuldner erstreckt sich nicht auf das Verhältnis des Gläubigers zum andern Solidarschuldner (Erw. 3). Pflicht des Ausstellers eines unwiderruflichen, nicht übertragbaren Akkreditivs, einen mit dem Begünstigten intern vereinbarten Deckungsvorbehalt offen in das Eröffnungsschreiben aufzunehmen, um dessen missbräuchliche Verwendung durch den Begünstigten bei Dritten zu verhüten (Erw. 4 bis 7). - Adäquater Kausalzusammenhang (Erw. 4). - Widerrechtlichkeit (Erw. 5). - Verschulden (Erw. 6). - Mitverschulden des Geschädigten (Erw. 7). | Akkreditiv; Urteil; Handel; Recht; Akkreditive; Eröffnung; Gläubiger; Schuldner; Akkreditivs; Solidarschuldner; Eröffnungsschreiben; |
93 II 302 | 03.10.1967 | Vollmacht des Mäklers. Art. 38 Abs. 2 OR. 1. Voraussetzungen für die Genehmigung eines Vertrages, den ein Mäkler abgeschlossen hat, ohne dazu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. 2. Tragweite der dem Mäkler gegebenen Weisungen für die Beurteilung der Frage, ob er zum Abschluss eines Vertrages für seinen Auftraggeber ermächtigt sei. | Dobrski; Chamay; Skofic; été; était; ément; élex; Accord; écis; Genève; être; élément; èrent; éserve; éléments; époux; |
93 II 311 | 03.10.1967 | Art. 51, 328, 368, 398 OR. 1. Konkurrierende Schadenersatzklagen des Bauherrn gegen den Architekten und den Unternehmer wegen mangelhafter Ausführung des Bauwerkes (Erw. 1). 2. Haftung des mit der Ausarbeitung der Pläne und der Bauleitung beauftragten Architekten für einen Konstruktionsfehler des Werkes (wegen ungenügender Schräge undichtes Dach) (Erw. 2). 3. Haftung des mit den Dachdeckerarbeiten beauftragten Unternehmers? Tragweite der Vertragsbestimmung, wonach der Unternehmer die Garantie "für absolute Undurchlässigkeit des Dachbelages" übernimmt. Anwendung der kaufrechtlichen Vorschriften über die Haftung für zugesicherte Eigenschaften auf den Werkvertrag (Erw. 3). | Jaeger; Ratzé; Architecte; Gendre; Entrepreneur; écution; Ouvrage; érêt; éfaut; Eternit; était; ître; Exécution; étanchéité; |
93 II 393 | 03.10.1967 | Art. 657 Abs. 1 OR. Auslegung. Diese Vorschrift enthält ein Missbrauchsverbot und will daher verhindern, dass Genussscheine aus absolut unsachlichen Gründen ausgegeben werden (Erw. 2). Befugnis der Gesellschaft, die Inhaberaktien ausgibt und in der Folge das Grundkapital herabsetzt, Genussrechte einzuräumen, obwohl sich nachträglich die von der Sanierung betroffenen Aktionäre nicht mehr mit Sicherheit ermitteln lassen? Richterliches Ermessen? (Erw. 3). Der Beschluss über die Ausgabe von Genussscheinen, der sich auf sachliche Gründe stützt, verletzt weder das wohlerworbene Recht des Aktionärs auf Gewinnbeteiligung noch den Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (Erw. 6 und 7). | Genuss; Genussschein; Aktionär; Genussscheine; Aktionäre; Aktien; Gesellschaft; Genussscheinen; Sanierung; Generalversammlung; Ausgabe; |
93 II 492 | 04.10.1967 | Art. 34 Abs. 3, 35 Abs. 2 SVG. Wer nach links ausbiegt, um zum Überholen anzusetzen, während ein nachfolgendes Fahrzeug sich zum gleichen Zwecke bereits auf der linken Fahrbahnhälfte befindet, kann als für den Zusammenstoss allein verantwortlich angesehen werden. Rechtswirksamkeit eines Geschwindigkeitsbeschränkungs-Signals, das infolge Versehens der Polizeibehörde unnötigerweise aufrechterhalten worden ist? (offen gelassen). | Ponti; Vanzetta; LCStr; Corte; Romeo; Dozio; Incidente; Altro; Azione; Assicuratrice; Rivera; Autovettura; Camera; LAssicuratrice; |